Rosenheim – Körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Erwachsene ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Der Betreuungsverein der Diakonie Rosenheim bietet ab sofort mehr Beratung.
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen helfen dabei, dass die Wünsche der Betroffenen dennoch erfüllt werden. Doch wie erstellt man eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- oder Patientenverfügung? Und was muss bei einer ehrenamtlichen Betreuung beachtet werden? Der Betreuungsverein der Diakonie Rosenheim unterstützt alle Bürger sowie ehrenamtliche Betreuer aus der Stadt und dem Landkreis Rosenheim.
Den Betreuungsverein der Diakonie Rosenheim gibt es bereits seit 1992. Das Team besteht aus vier rechtlichen Betreuern, zwei Betreuungsassistenten sowie einer Verwaltungskraft. Weitere Informationen zum Betreuungsverein der Diakonie Rosenheim gibt es hier.
Fragen rund um die (ehrenamtliche) rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung können per Telefon gestellt werden. Unter der Telefonnummer 08031 / 3562 812 sind die Betreuer des Vereins zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 10 bis 12 Uhr, Dienstag 16 bis 18 Uhr und Donnerstag 14 bis 16 Uhr.
Die persönlichen Sprechstunden können ohne vorherige Terminvereinbarung montags im Bürgerbahnhof in Wasserburg (Bahnhofsplatz14) von 14 bis 18 Uhr und donnerstags in Rosenheim (Kufsteinerstraße 55) von 16 bis 19 Uhr besucht werden.
(Quelle: Pressemitteilung Diakonie Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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