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Bewaffnet am Mangfalldamm

Männer mit Softair-Waffen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. September 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Ein 17-jähriger war am gestrigen Abend am Mangfalldamm in Rosenheim in voller „Kampfmontur“ und augenscheinlich auch noch bewaffnet mit Faustfeuerwaffe und Kampfmesser unterwegs.

Ein besorgter Rosenheimer meldete der Polizei am gestrigen Donnerstagabend gegen 22.15 Uhr, dass sich ein junger, bewaffneter Mann in Kampfmontur am Inndamm im Bereich der Innsbrucker Straße aufhält.
Die Polizei nahm sich der Sache an und stieß tatsächlich am Mangfalldamm auf einen Mann, komplett in Flecktarnmuster gekleidet und ausgerüstet mit Schutzhelm, Sturmhaube und einer Weste, in deren Brustbereich in einem Holster steckend, eine Faustfeuerwaffe gesichtet wurde.
Auf Ansprache der Beamten reagierte der Mann sofort und leistete den Anweisungen der Polizei umgehend Folge. Der Mann wurde von den Polizisten zu Boden dirigiert und anschließend durchsucht. Dabei wurde in einer Seitentasche seiner Hose auch noch ein Kampfmesser gefunden.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann um einen 17-jährigen in Rosenheim geborenen Würzburger handelte, der aktuell zu Besuch bei seiner Oma war. Die Pistole stellte sich als täuschend echte Softairwaffe mit geringer Geschossenergie heraus. Sie gilt demnach als „Spielzeugwaffe“. 
Solche Spielzeugwaffen sind nach Aussage der Polizei aber nicht von echten Pistolen zu unterscheiden und rufen, wie hier, brenzlige Situationen für die Beamten hervor. 
Daher gelten diese Spielzeugwaffen dem Waffengesetz, als Anscheinswaffen und unterliegen einem Führverbot in der Öffentlichkeit.
Das Führen von Anscheinswaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro bedroht.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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