Halfing / Landkreis Rosenheim – Unerlaubt wurde an der Zillhammer Achen im Halfinger Moos (Landkreis Rosenheim) ein Biberdamm zerstört. Verwendet wurde dafür wohl ein Rückewagen. Die Polizei sucht Zeugen.
Der Tatzeitraum wird von der Polizei eingegrenzt vom 2. Juni bis 4. Juni. Durch die Zerstörung lag der Eingang des Biberbau nahezu im im Trockenen.
Der sogenannte burgsichere Damm hat die Funktion, den Wasserstand zu erhöhen, damit der Eingang zum Biberbau unter Wasser steht und damit vor Feinden geschützt ist.
Der Biber zählt zu den streng geschützten Tierarten und genießt damit den höchsten Schutzstatus.
Nach dem Bundesnaturgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzten oder zu töten. Außerdem ist es untersagt, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Hinweise zu der nicht genehmigten Zerstörung des Biberdamm nimmt die Wasserschutzpolizei Prien unter Telefon 08051 / 9057-0 entgegen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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