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Bodenüberwachungsgesetz: Wird Ackerbau bald unmöglich?

Bulldog auf Wiesenfläche. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. Dezember 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim / Brüssel – Die EU-Kommission will mit ihrem Bodenüberwachungsgesetz die Qualität der Böden in Europa verbessern. In der kommenden Woche finden dazu wichtige Verhandlungen in Brüssel statt. Nach Meinung des Bayerischen Bauernverbands muss der Vorschlag korrigiert werden.

In der kommenden Woche finden in Brüssel wichtige Verhandlungen zum Bodenüberwachungsgesetz (Soil Monitoring Law – SML) zwischen Europaparlament, Rat und EU-Kommissuion statt. „Bauern wirtschaften in der Natur und unter Wettereinflüssen. Hier müssen permanent Abwägungen getroffen werden. Solche Zielkonflikte blendet der aktuelle Gesetzesentwurf völlig aus. Deshalb müssen dringend noch Korrekturen vorgenommen werden“, erklärt Carl von Butler, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes.
Die EU-Pläne zum Bodenüberwachungsgesetz würden zum Beispiel die Erfassung von Daten zu allen Flächen europaweit sowie auch an Indikatoren gekoppelte Bewirtschaftungsauflagen vorsehen. „Ich sehe konkret die Gefahr, dass die Brüsseler Politik teilweise den Ackerbau unmöglich machen wird. Zudem würden die Gesetzespläne der EU weitere Doppelregulierungen verursachen und wir wollen doch eigentlich Bürokratie abbauen“, erläutert von Butler.

„Doppelregulierung durch die Brüsseler Politik wäre Unsinn“

Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag zielt auch auf die Thematik Flächenverbrauch ab. „Die Verantwortung und Zuständigkeit für Flächen und Boden liegt aber bei den Mitgliedstaaten und Regionen. Eine Doppelregulierung durch die Brüsseler Politik wäre Unsinn“, folgert von Butler. „Umso mehr appelliere ich an die Verhandler im Trilog, die Fehler des Vorschlages auszuräumen und zum Beispiel der Streichung der vorgegebenen Bewirtschaftungspraktiken im Artikel 10, also der Position des Parlaments, zu folgen. Sollte dies nicht passieren, dann ist es seitens des EU-Parlaments nur konsequent, den Entwurf des Bodenüberwachungsgesetzes an die EU-Kommission zurückzuverweisen.“
(Quelle: Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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