Rosenheim / Landkreis / München / Bayern – Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat die neuesten Einträge in die Denkmalliste für Oberbayern bekannt gegeben. Unter den aufgenommenen Bauwerken finden sich auch die Flötzinger Brauerei in Rosenheim und die Evangelisch-Lutherische Kirche „Zum Guten Hirten“ in Bad Feilnbach, die für die Region von besonderem Interesse sind. Beide Gebäude stehen stellvertretend für die Vielfalt historischer und nachkriegsarchitektonischer Zeugnisse in Stadt und Landkreis.
„Unsere Denkmäler prägen uns – als Menschen und als Gesellschaft. Gerade in einer Zeit, in der sich vieles rasant verändert, brauchen wir Orte, die uns Halt geben. Als Denkmalschützer ist es unsere Aufgabe, herausragende Bauten zu erkennen, sie zu schützen und künftigen Generationen mit all ihrer Geschichte weiterzugeben“, so Professor Mathias Pfeil, Generalkonservator des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Historische Braukunst in Rosenheim: Flötzinger Brauerei
Die Flötzinger Brauerei in der Herzog-Heinrich-Straße 7 und Wittelsbacherstraße 3/5 ist die älteste noch bestehende Brauerei Rosenheims, deren Wurzeln bis ins Jahr 1543 zurückreichen. Unter der Leitung von Josef Krichbaumer entstand zwischen 1900 und 1910 am hochwassersicheren Roßacker ein neues Brauhaus, das den Altstadtstandort ersetzte.
Das Sudhaus mit stattlichem Mansarddach, geschwungenem Giebel, großen Sprossenfenstern und den angrenzenden Kühl- und Maschinenhäusern bewahrt nahezu unverändert das Bild einer Brauerei aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Gleichzeitig zeigt die Brauerei barockisierende Jugendstil-Elemente, die den Anspruch widerspiegeln, Produktionsgebäude architektonisch hochwertig zu gestalten. Mit ihrem markanten Großbau prägte Flötzinger die Stadterweiterung im Westen Rosenheims und diente als städtebauliches Bindeglied zwischen historischen Kelleranlagen und der später angelegten Prinzregentenstraße.
Evang.-Luth. Kirche „Zum Guten Hirten“ in Bad Feilnbach.
Foto: BLfD
Nachkriegsarchitektur im Landkreis: Kirche „Zum Guten Hirten“
Die Evangelisch-Lutherische Kirche „Zum Guten Hirten“ in der Fulinpachstraße 11 in Bad Feilnbach entstand 1961 nach Plänen des Kirchenbaumeisters Franz Lichtblau. Sie diente insbesondere den evangelischen Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg als Ort der Gemeinschaft.
Der kleine Zentralbau auf zwölf-eckigem Grundriss mit hohem Zeltdach und holzverschaltetem Dachraum vermittelt Weite und Übersichtlichkeit. Die Wände sind schlicht weiß, ein niedriger Anbau mit Sakristei und Mesnerwohnung fügt sich unaufdringlich an. Lichtblau setzte mit diesem Bau den aufkommenden Zentralbaugedanken der 1960er Jahre um und schuf einen überschaubaren Raum, der den Bedürfnissen der Gläubigen entsprach. Die Gemeinde konnte sich symmetrisch um Altar, Kanzel und Taufstein gruppieren – ein Beispiel für die „kleine Kirche“ als sozialräumlich durchdachtes Bauwerk.
Weitere interessante Denkmäler in Oberbayern
Nicht weit entfernt, aber bereits Landkreis Traunstein, Stadt Traunstein, Surberg, liegt die Kriegsgräberstätte „Hohes Kreuz“. Auf einer Hangkante hoch über der Stadt angelegt, erinnert die Anlage an die Opfer der beiden Weltkriege. Die strenge Rasterordnung der Grabreihen, schwere Nagelfluh-Kreuze und kleine Steine mit Namen und Lebensdaten prägen das Bild der Gedenkstätte. Die Gedenkhalle des Architekten Bruno Biehler mit Kegeldach zeigt Sgraffiti mit Marienbildnissen, im Inneren dominiert eine Darstellung des Erzengels Michael aus rotem Sandstein. Die bewusst christliche Symbolik ersetzt nationale Motive und verdeutlicht die Abkehr vom Gefallenenkult des Nationalsozialismus.
Die Liste der neuen Denkmäler 2025 enthält darüber hinaus historische Schulen, Gasthäuser und Jagdhütten in ganz Oberbayern, darunter die Gesindehütte am Brunnenkopf im Ettaler Forst oder das Garmischer Bräustüberl, die das vielfältige kulturelle Erbe der Region spiegeln.
Zur Bayerischen Denkmalliste: Die Denkmalliste ist ein nachrichtliches Verzeichnis aller bekannten Bau- und Bodendenkmäler. Denkmaleigenschaft und gesetzlicher Schutz sind in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert. Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon, deren Erhaltung wegen geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege / Beitragsbild: Copyright Flötzinger Brauerei, Foto: Copyright BLfD)



0 Kommentare