München – In den vergangenen Tagen kam es in mehreren Münchner Bahnhöfen zu Zwischenfällen, bei denen Bundespolizisten gefordert waren. Dabei wurden Einsatzkräfte tätlich angegriffen, Steine auf Personen geworfen, Streitereien eskalierten, und mehrere Personen mussten aufgrund von Haftbefehlen oder offenen Geldstrafen festgenommen werden.
Am Montagabend, 22. Dezember, wurden Beamte nach Steinwürfen im Bahnhof Grafing (Landkreis Ebersberg) beleidigt, bespuckt und tätlich angegriffen. Zwei Männer (28 und 30 Jahre, aus Afghanistan) hatten sich auf den Gleisen aufgehalten, wobei der Ältere einen bislang Unbekannten mit Steinen beworf. Beim Versuch, den 30-Jährigen aus dem Gleisbereich zu holen, griff der 28-Jährige die Einsatzkräfte an, spuckte sie an und versuchte, nach ihnen zu treten. Aufgrund seines Alkoholisierungsgrades (2,3 Promille) sowie möglicher Beeinträchtigung durch Betäubungsmittel musste der 28-Jährige unter Polizeibewachung ins Krankenhaus. Beide Männer waren polizeibekannt und wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt. Gegen sie wird unter anderem wegen Widerstand und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
Bereits am Sonntag, 21. Dezember, kam es im Bahnhof Laim gegen 2:45 Uhr zu einem Streit zwischen mehreren Personen, der in wechselseitiger Körperverletzung und Sachbeschädigung endete. Alle Beteiligten, darunter ein 56- und ein 40-jähriger Deutscher, eine 18-jährige Kroatin sowie ein 16-jähriger Deutscher und ein 26-jähriger Afghane, wurden nach polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt. Die Bundespolizei ermittelt.
Am Sonntagmorgen, 21. Dezember, ergab ein Datenabgleich bei einer Kontrolle eines 31-jährigen Mannes aus Bosnien und Herzegowina einen Vollstreckungshaftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe (1.339 Euro) wegen Trunkenheit im Verkehr. Er beglich den Betrag und entging so dem Ersatzaufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt.
Ein weiterer Datenabgleich brachte am Samstag, 20. Dezember, einen 53-jährigen Deutschen in Haft. Er war wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden und wurde der Justiz übergeben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)


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