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Bundespolizei landet drei Fahndungstreffer bei einer Kontrolle

Symbolfoto Bundespolizei, zeigt zwei Bundespolizisten von hinten

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. April 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Lindau / Kempten – Am Freitag (12. April) haben Bundespolizisten einen Deutschen hinter Gitter gebracht. Gegen ihn lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle sowie eine Aufenthaltsermittlung vor.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Vormittag im Lindauer Inselbahnhof einen deutschen Staatsangehörigen. Bei der anschließenden Überprüfung schlug der Polizeicomputer aufgrund von Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Gera gleich dreimal an. Gegen den 30-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen von Erschleichens von Leistungen vor. Bereits Ende 2020 war der gebürtige Franke zur Zahlung einer Geldstrafe von über 500 Euro verurteilt worden. Ein weiterer Vollstreckungshaftbefehl wegen Abgabe von Rauschgift an Minderjährige sah eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor. Aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie weiterer Straftaten war er vom Gericht sogar zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Immerhin war der mittlerweile in Graubünden wohnhafte Deutsche mit 16 Delikten im Fahndungssystem registriert. Weiterhin war die Staatsanwaltschaft aufgrund des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Polizeibekannten. Die Bundespolizisten lieferten den Verhafteten am Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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