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Bundespolizei trifft gesuchten Münchner in Regionalzug an

Symbolfoto Bundespolizei am Bahnhof Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. Mai 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Beinahe wäre es für einen 34-jährigen am vergangenen Montagabend (6.5.2024) vom Rosenheimer Bahnhof direkt in die nächstgelegene Haftanstalt gegangen. Die Mutter des gesuchten Münchners konnte den Gang ins Gefängnis aber durch finanzielle Unterstützung gerade noch abwenden. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Bei der Überprüfung der Personalien des deutschen Staatsangehörigen in einem Regionalzug aus Österreich fanden die Bundespolizisten kurz vor dem Halt in Rosenheim heraus, dass gegen ihn ein Strafbefehl vorliegt. Demnach hatte das Amtsgericht München wegen einer von ihm begangenen Körperverletzung im September 2022 eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro festgesetzt. Alternativ wäre eine zweimonatige Freiheitsstrafe in Frage gekommen. Der Mann musste seine Zugfahrt am Rosenheimer Bahnhof beenden und den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. Dort gelang es ihm mangels finanzieller Möglichkeiten zunächst nicht, den geforderten Betrag zu zahlen. Insofern stellte er sich bereits darauf ein, die mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen.

Erst ein Anruf veränderte seine Situation. Die telefonisch verständigte Mutter erklärte sich bereit, für ihr erwachsenes Kind einzuspringen und zahlte das Geld bei einer Polizeidienststelle im Landkreis München ein. Dank der somit beglichenen Geldstrafe konnte ihr Sohn die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim verlassen. Allerdings gaben ihm die Beamten noch einen Bescheid über offene Gerichtskosten von rund 1.200 Euro mit. Ob das die vorerst letzte Justizforderung bleibt, wird sich zudem zeigen. Die Münchner Staatsanwaltschaft wurde von den Bundespolizisten über die aktuelle Anschrift des Mannes informiert, da diese ihm aufgrund laufender Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Hausfriedensbruchs noch Post zukommen lassen möchte.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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