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Bundespolizei verhaftet polizeibekannten Iraker

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. Juli 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Die Bundespolizei hat  in Rosenheim hat polizeibekannten Iraker verhaftet, gegen den zwei Strafbefehle vorlagen. Fingerabdrücke deckten die Identität des gesuchten Mannes auf. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 

Die Bundespolizei hat am Samstag (13. Juni) in Rosenheim einen Iraker verhaftet, der sich nicht ausweisen konnte. Er hatte offenkundig seine Gründe, ohne die Preisgabe seiner Personalien mit dem Eurocity von Italien in die Bundesrepublik zu reisen. Mittlerweile befindet er sich in Bernau im Gefängnis. Dort wird er vorerst für die Dauer von 150 Tagen bleiben müssen.

Um seine Identität festzustellen, beendeten die Bundespolizisten am Rosenheimer Bahnhof die Zugreise des irakischen Staatsangehörigen, der zwar über eine gültige Fahrkarte verfügte, aber keine Papiere mitführte. Die Beamten nahmen ihn zur örtlichen Dienststelle mit. Mithilfe seiner Fingerabdrücke deckten sie auf, um wen es sich bei dem Mann handelt. Der 31-Jährige ist durchaus polizeibekannt. Er war in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit Drogen- und Körperverletzungsdelikten in Nordrhein-Westfalen aufgefallen. Außerdem waren die Staatsanwaltschaften in Köln und in Siegen aufgrund laufender Ermittlungen wegen räuberischer Erpressung sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz am Aufenthaltsort des polizeibekannten Irakers interessiert. Da er mit seiner Zugfahrt nach Deutschland gegen ein zwischenzeitlich von der zuständigen Ausländerbehörde im Regierungsbezirk Detmold erlassenes Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen hat, wird er sich voraussichtlich auch noch wegen illegaler Einreise zu verantworten haben.

Damit nicht genug: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte das Amtsgericht Dortmund 2023 laut Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro festgesetzt. Das Amtsgericht Siegen hatte im selben Jahr einen weiteren Strafbefehl erlassen. Wegen Körperverletzung war auch noch eine Geldstrafe von 300 Euro zu zahlen. Der irakische Staatsangehörige konnte mangels finanzieller Möglichkeiten seine Justizschulden nicht begleichen. Für diesen Fall hatten die Gerichte vorab ersatzweise Freiheitsstrafen von 130 beziehungsweise 20 Tagen angeordnet. Die Bundespolizei brachte den Mann in die Justizvollzugsanstalt Bernau.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto: Bundespolizei)

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