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Bundesverfassungsgericht kippt umstrittenen Nachtragshaushalt

Hammer und Gesetzbuch

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

17. November 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt der Koalitionsfraktionen aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. „Das ist das härtestmögliche Urteil und historisch“, sagt dazu die Rosenheimer Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig: 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt der Koalitionsfraktionen aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter haben klar entschieden, dass nicht verwendete Corona-Hilfen nicht in den Klimafonds umgeschichtet werden dürfen.
„Die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter, den Nachtragshaushalt der Ampel aus 2021 für nichtig zu erklären, ist das härtestmögliche Urteil und historisch: So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Das Gericht hat damit den haushaltspolitischen Taschenspielertricks von Kanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner ein Ende gesetzt. Die Schuldenbremse gilt, jetzt und in Zukunft. Das ist eine gute Nachricht.
Die Ampel muss jetzt ein 60-Milliarden-Euro-Loch stopfen. Wir sind gespannt auf die Vorschläge. Klar ist: Wir haben kein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem. Es braucht Strukturreformen im Haushalt, keine Debatte über die Abschaffung der Schuldenbremse oder Steuererhöhungen“, zeigte sich die CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig überzeugt.
(Quelle: Pressemitteilung Daniela Ludwig Bundestagsabgeordnete / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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