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Corona: 3G auf dem Schulgelände

Corona-Test

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

29. November 2021

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Rosenheim / Landkreis / Bayern – Aufgrund der aktuell angespannten Corona-Lage in Bayern wurde der Infektionsschutz an den Schulen weiter verstärkt. Es gilt dort ab sofort auf dem gesamten Schulgelände die „3G-Regel“ – auch für Eltern oder Erziehungsberichtete – egal, ob sie zu einem Beratungsgespräch wollen oder etwas abgeben müssen. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus hervor.

Die Schulen sind laut Schreiben rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Eltern werden gebeten, folgende Punkte zu beachten:

Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!

Falls Sie Ihr Kind beispielsweise bei jüngeren Schülerinnen und Schülern zur Schule bringen: Bitte begleiten Sie es bei Unterrichtsbeginn maximal bis zum Eingang des Schulgeländes, nicht aber bis zum Schulgebäude und holen Sie es nach Unterrichtsschluss auch außerhalb des Schulgeländes wieder ab.


Sofern ein Schulbesuch dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch bitte möglichst vorher gegenüber der Schule an.


Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3GNachweis mit. Sofern Sie keinen gültigen Impf oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter AntigenSchnelltest oder max. 48 Stunden alter PCRTest) verfügen.


An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden.
(Quelle: Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

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