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Corona: Infos zum Unterricht

Corona-Test

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. Januar 2022

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Rosenheim – Die Weihnachtsferien in Bayern gehen zu Ende. Am Montag, 10. Januar, beginnt wieder die Schule. Dazu ist heute aktuell ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die Schulen herausgegangen mit den dann geltenden Corona-Regeln. Neu: Testpflicht besteht nun auch für geimpfte und genesene Schüler.

Die letzten Wochen und Monate des alten Jahres hätten gezeigt, dass die Corona-Schutzkonzepte an den Schulen wirken, heißt es in dem entsprechenden Schreiben. Auch bei erhöhten Inzidenzwerten könne so Präsenzunterricht stattfinden.
Aktuell breite sich auch in Bayern die neue Omikron-Fariante des Corona-Virus aus. Darum stärke man den Infektionsschutz an den Schulen zum neuen Jahr noch einmal, um den Präsenzunterricht noch sicherer zu machen.
Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher alle  Schüler den Präsenz
unterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene1 Schülerinnen und Schüler. „Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken“, so der genaue Wortlaut.

Bitte um Test schon
vor Schulstart

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bittet in den Schreiben darum, Kinder bereits vor Schulstart zu testen – entweder am Wochenende in einer Teststtion oder auch am Montagmorgen zuhause mit einem Selbstest.
(Quelle: Schreiben Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

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