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Corona: Neue Schulregeln

Corona-Test

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. März 2022

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Rosenheim / Landkreis / BayernDie Faschingsferien gehen in Bayern zu Ende. Ab dem kommenden Montag, 7. März, gelten dann in den bayerischen Schulen wieder neue Corona-Bestimmungen.

– Demnach ist es dann wieder möglich, Schulveranstaltungen unter Einhaltung der 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung und der Auflagen, die für die Schulen gelten, durchzuführen.
– Im Sportunterricht in der Sporthalle besteht keine Maskenpflicht mehr.
– Schüler, die einen positiven PCR-Test haben, nehmen 28 Tage nach Erhalt des positiven Testergebnisses nicht mehr an den Schultestungen (egal ob PCR-Test oder Selbsttests) teil. Dafür muss eine Bescheinigung vorgelegt werden. Ausnahme besteht, wenn eine intensivere Testung für die Klassen notwendig ist.
(Beitragsbild: Symbolbild: re)

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