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Das ändert sich 2026 in Deutschland – wichtige Neuerungen im Überblick

Symbolfoto für die Änderungen im Jahr 2026. Foto: ai

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. Januar 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim / Bayern / Deutschland – Zum Jahreswechsel treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft oder stehen an. Sie betreffen unter anderem Steuern, Löhne, Energiepreise, Mobilität und soziale Leistungen. Im Folgenden sind die wesentlichen Punkte sachlich zusammengefasst.

Steuern und Finanzen
  • Die Kfz‑Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 neu zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden, können weiterhin von der bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung profitieren.
  • Die Pendlerpauschale wird dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer angehoben und gilt künftig unabhängig von der Entfernung ab dem ersten Kilometer.
  • Für Speisen in der Gastronomie gilt ab 1. Januar 2026 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 %.
  • Die CO₂‑Steuer steigt moderat: Der Preis für eine Tonne Kohlendioxid bewegt sich 2026 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro
    .
  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf etwa 12.348 Euro pro Person, unterhalb dessen keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.
  • Der Spitzensteuersatz von 42 % greift erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 69.879 Euro.
Arbeit und Einkommen
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde.
  • Die Verdienstgrenze für Minijobs wird auf 603 Euro monatlich angehoben.
  • Die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr beträgt künftig mindestens 724 Euro brutto im Monat. Bisher lag sie bei 682 Euro brutto pro Monat.
Sozialleistungen und Familie
  • Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 um vier Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht. Für zusammenveranlagte Eltern steigt der Freibetrag auf 6.828 Euro insgesamt pro Kind (je Elternteil 3.414 Euro). Zusammen mit dem zusätzlichen Freibetrag für Betreuungs‑, Erziehungs‑ oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro) ergibt sich ein Gesamtbetrag von 9.756 Euro pro Kind. Das sind 156 Euro mehr als im Jahr 2025.
  • Mit der Aktivrente können gesetzlich Rentenbeziehende, die weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
  • Die Regelsätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe bleiben 2026 im Grundsatz unverändert.
Mobilität und Verkehr
  • Für Fahrzeuge, die im Jahr der Hauptuntersuchung (HU) 2026 geprüft werden, gilt eine blaue TÜV‑Plakette entsprechend dem aktuellen Farbzyklus (Orange, Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün).
  • Für den Verkauf von Gebrauchtwagen ist ab 2026 eine aktuelle HU oder ein entsprechendes Gutachten erforderlich, damit Verkaufs‑ und Ausfuhrformalitäten abgewickelt werden können.
  • Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Energie und Kosten
  • Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026. Die Weitergabe der damit verbundenen Entlastung an die Endkundinnen und -kunden wird überwacht.
  • Ein Bundeszuschuss zur Stromnetz‑Kalkulation soll die Stromkosten dämpfen; die Wirkung auf die Endpreise hängt von der Umsetzung durch Netzbetreiber und Lieferanten ab.
Wehrdienst und Sicherheit
  • Alle 18‑Jährigen sollen ab 2026 einen Fragebogen zur Motivation und Eignung für den Wehrdienst ausfüllen; bei Frauen freiwillig, bei Männern verpflichtend. Anschließend wird ein Assessment zur Eignung durchgeführt.
  • Gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung werden die Ermittlungen intensiviert, unter anderem durch Ausweitung des Datenaustauschs und verstärkte Nutzung digitaler Auswertungsmöglichkeiten.
Recht und Verwaltung
  • Die EU‑Regelung zum AI Act tritt im Laufe des Jahres 2026 in Kraft: KI‑generierte oder KI‑manipulierte Inhalte müssen künftig erkennbar gekennzeichnet werden.
Wahlen 2026
  • Mehrere Wahlen sind für das Jahr angekündigt: In vier Bundesländern stehen Landtagswahlen an und in Berlin die Bezirksverordnetenwahlen.

Kurze Einordnung zum Schluss:
Die oben beschriebenen Änderungen betreffen unterschiedliche Lebensbereiche und sind entweder bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten oder für das Jahresverlauf geplant. Einige Neuregelungen – wie etwa die Gebrauchtwagen‑Regelung oder der AI‑Act‑Umsetzung – stehen noch im Gesetzgebungs‑ bzw. Abstimmungsprozess und könnten sich in Details noch verändern.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto ai)

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