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Daxenfeuer verboten

Daxenfeuer

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

19. Juni 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Landkreis Rosenheim – Aufgrund der derzeitigen Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr ist im Landkreis Rosenheim das Anzünden von Daxenfeuern ab sofort verboten. Wie das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim mitteilt, gilt in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr. Dies geht aus der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes hervor.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ist offenes Feuer in Wäldern absolut verboten, informiert das Landratsamt Rosenheim aktuell. Wer ein Lagerfeuer entzünden will, muss einen Mindestabstand von 100 Metern zum nächsten Wald einhalten. Offene Feuerstätten müssen beaufsichtigt werden. Zigarettenkippen sollten nicht weggeworfen werden.

Vorsicht vor Brennglaseffekt

Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas liegengelassen werden. Bei Ausflügen in die Natur mit dem Auto sollten nur ausgewiesene Parkplätze genutzt werden, da heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können.
Die Zufahrten zu Wäldern müssen freigehalten werden, da sie bei Bedarf wichtige Rettungswege sind. Brände oder Rauchentwicklungen bitte sofort über Notruf 112 an die Integrierte Leitstelle in Rosenheim melden. Entstehende Brände sollten nur dann gelöscht werden, wenn eine Gefährdung der eigenen Personen ausgeschlossen ist.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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