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Dem Unkraut zu Leibe rücken – Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln

Parkfläche mit Unkraut. Foto: Copyright Michael Kistler- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. Juli 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Landkreis / Region – Auf Einfahrten, Wegen und Plätzen siedeln sich sehr schnell Pflanzen an, diese können nicht überall toleriert werden, sei es aus Unfallschutzgründen, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden oder aus optischen Gründen. Bei der Entfernung der Pflanzen auf den genannten Flächen kann jeder seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten und umweltfreundliche Maßnahmen ergreifen. Hier Tipps vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim.

Die einfachste, umweltfreundlichste und kostengünstigste Lösung ist, sich bereits bei der Planung, beispielsweise einer Einfahrt, über Unkraut Gedanken zu machen. Kann mit der richtigen Planung auf die Versiegelung einiger Quadratmeter verzichtet werden, so muss kein Unkraut entfernt werden und es können dort zusätzlich insektenfreundliche Pflanzen einen kleinen regionalen Beitrag zur Biodiversität leisten. Außerdem bleiben Wege und Plätze mit einer intensiven Nutzung unkrautfrei, da sich die Pflanzen mit der ständigen Belastung nicht entwickeln können.

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf Einfahrten und Wegen verwendet werden

Sind die Einfahrten, Wege und Plätze bereits angelegt und verunkrautet, müssen einige Dinge bei der Beseitigung des Unkrauts beachtet werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (einschließlich Mittel für den Haus- und Kleingarten), aber auch von Hausmitteln wie z.B. Salz ist zur Unkrautbekämpfung auf Einfahrten, Wegen und Plätzen verboten. Somit bleibt die unmittelbare Umgebung, beispielsweise um die eigene Wohnung, frei von schädlichen Stoffen. Jede nicht erlaubte Anwendung ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz kontrollieren die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Gute Alternativen zu den Pflanzenschutzmitteln 

Mechanische Geräte kratzen oder bürsten junge Unkräuter und Samen aus den Ritzen zwischen den Pflastersteinen. Entscheidend für den Erfolg ist der Behandlungsbeginn im zeitigen Frühjahr, wenn die Unkräuter noch klein und empfindlich sind. Wurde der richtige Zeitpunkt übersehen, werden mehrere Behandlungen zur Unkrautbekämpfung notwendig. Um dabei Beschädigungen der Oberflächen, zum Beispiel der Pflastersteine zu vermeiden, müssen geeignete Bürsten gewählt werden. Die Bürsten zur Unkrautbekämpfung können aus Stahl, Nylon-Stahl-Kombinationen, Wellflachdraht oder Kunststoff bestehen.

Eine andere Möglichkeit das Unkraut zu bekämpfen, sind thermische Verfahren. Hier wird mit Hitze das Unkraut abgetötet. Im Gegensatz zu mechanischen Verfahren können thermische Verfahren auf fast allen Oberflächenbelägen eingesetzt werden. Nicht geeignete Oberflächen bestehen zum Beispiel aus Kunststoff oder Bitumen. Für eine gute Wirkung der Behandlung muss die Hitze ausreichen, damit das Eiweiß in der Pflanze gerinnt. Um die Hitze an die Pflanze zu bringen, gibt es unterschiedliche Verfahren und Geräte wie Hochdruck-Heißdampf-, Heißwasser-, Heißschaum- und Abflammgeräte. Aber Vorsicht, wird brennbares Material z.B. Hecken zu hoch erhitzt, kann es zum Brand kommen.
Je nach Größe der Behandlungsfläche können handgeführte Geräte bis hin zu kleinen selbstfahrenden Maschinen für beide Verfahren eingesetzt werden.

Weitere detaillierte Informationen zum Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen sind hier auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu finden. 
(Quelle: Pressemitteilung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim / Beitragsbild: Copyright Michael-Kistler – Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)

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