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Der Unterkunft verwiesen

Polizist steht vor Zelle, in der ein Mann mit türkisfarbenem Anorak von hinten zu sehen ist.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

10. Februar 2022

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Rosenheim – Weil sich ein 23-jähriger, aktuell ohne festen Wohnsitz, nicht an die Hygienevorschriften einer sozialen Unterkunft der Stadt Rosenheim hielt, wurde er von dort verwiesen. Nach den Angaben der Polizei wurde er mehrfach ermahnt, die Hygienevorschriften einzuhalten. Die Maßnahme sei dann aber alternativlos gewesen und da der Mann nicht gehen wollte, wurde die Polizei verständigt. Noch vor dessen Eintreffen ging der 23-jährige. 
Aber das sollte für die Polizei am gestrigen Mittwoch nicht der letzte Einsatz mit dem Wohnsitzlosen sein, der seine Wurzeln in Husum hat. Rund eine Stunde später kam die Mitteilung, dass in der Kufsteiner Straße eine „tote“ Person neben der Straße liege. Es war der 23-jährige, der dort tief und fest schlief. Nachdem er geweckt wurde, ergab ein Atemalkoholtest rund zwei Promille. Da sich der stark betrunkene Mann nicht mehr auf den Beinen halten konnte, wurde er in Gewahrsam genommen und in die Ausnüchterungszelle der Rosenheimer Polizei gebracht. Dort fing der 23-jährige an zu randalieren. Er warf die Matratze und die Decke herum und verschmutzte sie. Beides musste entsorgt werden. Nach einiger Zeit beruhigte sich der Mann wieder und konnte anschließend wieder „etwas nüchterner und mit klaren Gedankengängen“ entlassen werden. Offenbar blieb der 23-jährige ruhig und wohl auch nüchtern, denn weitere Einsätze gab es mit ihm für die Rosenheimer Polizei nicht mehr.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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