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Der Zoll warnt vor verbotenen Sendungen zur Weihnachtszeit

Paketannahme am Zollamt Copyright Presse Hauptzollamt Rosenheim

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

25. November 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Der bevorstehende „Black Friday“ am 29. November gibt auch dieses Jahr wieder den Auftakt zur (vor-)weihnachtlichen Schnäppchenjagd. Damit die weihnachtliche Vorfreude nicht bösen Überraschungen weicht, weist das Hauptzollamt Rosenheim auf Folgendes hin: Postsendungen aus Drittländern unterliegen unter Umständen Verboten und Beschränkungen, beispielsweise zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.

So hat etwa kürzlich das Zollamt Reischenhart die Einfuhr von Federn zweier geschützter Greifvogelarten als Bestandteil einer Geschenksendung aus Indien verhindert. Solche Praktiken sind nämlich gemäß internationaler Abkommen zum Artenschutz grundsätzlich verboten. Auch ist die Einfuhr tierischer Erzeugnisse, etwa in Form von Nahrungsmitteln, in Postsendungen grundsätzlich untersagt. Ebenso dürfen unter anderem keine Elektrogeräte ohne erforderliche Zulassung, etwa ohne CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, sowie keine gefälschten Markenartikel eingeführt werden. Bei der Überprüfung von Paketen achtet der Zoll nämlich unter anderem auch auf die Einhaltung der Produktsicherheit und des gewerblichen Rechtsschutzes. Weiterhin weist das Hauptzollamt Rosenheim aus gegebenem Anlass darauf hin, dass der Bezug von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern auch nach der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken weiterhin verboten ist. So fand das Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn in einem Päckchen aus Großbritannien zuletzt 74 Cannabissamen, versteckt in der Verpackung eines Videospiels. Der Empfänger muss sich nun entsprechend rechtlich verantworten. Für Cannabis in sonstiger Form sowie für cannabishaltige Produkte gilt zudem ein Verbringungsverbot aus dem gesamten Ausland, auch aus EU-Ländern.
„Wir bitten alle Bürger darum, sich vorab über die geltenden zollrechtlichen Bestimmungen im Postverkehr zu informieren, damit erwartete Sendungen wie geplant zugestellt werden können und es nicht zu Verstößen kommt. Letztere können schlimmstenfalls ein Straf- oder Bußgeldverfahren nach sich ziehen“, fasst Reinhard Mayr, Leiter des Hauptzollamtes Rosenheim, zusammen. Umfangreiche Informationen zum Postverkehr sind unter www.zoll.de frei zugänglich. Zudem können allgemeine Anfragen von Privatpersonen an den Zoll per E-Mail an info.privat@zoll.de oder telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr an +49 228 303-26020 gestellt werden.

Zusatzinformation:

Hinsichtlich der Befreiung von den Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Postverkehr bestehen entsprechende Wertgrenzen. Gleiches gilt auch für im Zuge der Einfuhr in Postsendungen auf Genussmittel wie Kaffee, alkoholische Getränke oder Tabakwaren anfallende Verbrauchsteuern:
– Für Geschenksendungen aus Nicht-EU-Ländern von Privatpersonen an Privatpersonen, sofern diese nur gelegentlich erfolgen: Grundsätzliche Befreiung von allen Einfuhrabgaben bis zu einem Sachwert von 45 Euro je Sendung. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren bestehen zusätzlich Mengengrenzen. Bis zu einem Sachwert von 700 Euro je Sendung gelten vergünstigte Abgabensätze.
– Für kommerzielle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern: Zollbefreiung bis zu einem Sachwert von 150 Euro je Sendung. Die Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallende Verbrauchsteuern werden regulär erhoben.
Weiterhin besteht für alle, die sich unsicher sind, wie eine Postsendung korrekt beim Zoll anzumelden ist, die Möglichkeit, den entsprechenden Post- oder Kurierdienstleister oder eine Spedition mit der Erledigung der zollrechtlichen Formalitäten zu beauftragen. Dies umfasst auch die stets erforderliche Abgabe der Zollanmeldung.
(Quelle: Pressemeldung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Paketannahme am Zollamt Copyright Presse Hauptzollamt Rosenheim)

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