Landkreis Rosenheim – Der Rosenheimer Kreistag hat die formale Voraussetzung dafür geschaffen, damit das Deutschlandticket im Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis anerkannt wird. Die Kreisräte ermächtigten den Landrat, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen.
Diese allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich, dass die im Landkreis Rosenheim tätigen Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr das Deutschlandticket akzeptieren. Im Gegenzug ist in der Vorschrift auch der Ausgleich für die hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile für die Verkehrsunternehmen festgelegt.
Chiemsee-Bahn und Wendelsteinringlinie ausgenommen
Die Nutzer des Deutschlandtickets müssen aber auch wissen, dass Sonderlinienverkehre wie die ausschließlich dem Ausflugsverkehr dienende Chiemsee-Bahn oder die Wendelsteinringlinie vom Deutschlandticket ausgenommen sind.
Die Allgemeinverfügung wird noch diese Woche im Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt vom 1. Mai bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Die Vorschrift basiert auf dem Muster des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und ist an die Anforderungen des Landkreises Rosenheim angepasst.
Gemäß dem Bayerischen Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr sind Stadt und Landkreis Rosenheim Aufgabenträger im Nahverkehrsraum Rosenheim. In der gemeinsamen Rosenheimer Verkehrsgesellschaft stellen sie eine enge Kooperation sicher.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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