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Die Grundsteuer in Rosenheim steigt

Steuer-Symbolfoto: kleine Figuren stehen auf Geldscheinen und Münzen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. November 2023

Lesezeit: 3 Minute(n)

Rosenheim – Aktuell erhöhen viele Städte und Gemeinden in Deutschland aufgrund angespannter Finanzsituation ihre Grundsteuer. Rosenheim macht da keine Ausnahme. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss wurde eine Erhöhung des Hebesätze um 40 Prozent-Punkte angekündigt. 

Die Finanzlage der Stadt Rosenheim hat sich bekanntlich aktuell auch zuletzt durch die Entwicklung der Klinikfinanzierung mit hohen Verlustübernahmen deutlich verschlechtert. „Die Einnahmeerwartungen aus Steuern als allgemeine Deckungsmittel für die Finanzierung städtischer Aufgaben reichten ab 2024 nicht aus, um die hohen Ausgabesteigerungen bei Personal, Energie und Bau abzudecken. Hinzu kommen auch noch Steuerrechtsänderungen mit negativen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte. Ab 2023 stellt auch die nicht auskömmliche Krankenhausfinanzierung, die zu hohen Verlustübernahmen zwingt, eine große Belastung des städtischen Haushalts dar“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung.

Stadtrat und Stadtverwaltung würden miteinander in der Verantwortung stehen, die Verschuldung im Interesse der nachwachsenden Generationen nur auf das unausweichlich notwendige Maß zu beschränken.
Um dies zu erreichen, sind schon für das kommende Jahr eine ganze Reihe von Einsparungen geplant. So sollen laufende Auszahlungen und Aufwendungen und Investitionen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Das betrifft beispielsweise den Gebäude- und Straßenunterhalt.
In einem zweiten Schritt sollen auch alle Aufgaben innerhalb der Verwaltung auf den Prüfstand gestellt werden. „Dis läuft bereits, nimmt aber noch Zeit in Anspruch“, heißt es dazu von Seiten der Stadtverwaltung.

Ein weiterer schnell umsetzbarer Baustein der Haushaltskonsolidierung ist die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B („B“ steht für „baulich“ und umfasst bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke. „A“ steht für „agrarisch“ und gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Anmerkung der Redaktion).
„Es scheint vertretbar, auch jeden Bürger als Nutzer kommunaler Leistungen verstärkt an die Finanzierung aller städtischen Aufgaben zu beteiligen“, so die Stadtverwaltung. Das sahen auch alle Stadträte so und sprachen sich bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss einstimmig für eine Anhebung der Grundsteuer aus. „Es ist nie schön, Steuern erhöhen zu müssen. Es bleibt immer eine Gradwanderung“, meinte dazu CSU-Stadtrat Dr. Wolfgang Bergmüller,

Konkret soll der Realsteuerhebesatz bei der Grundsteuer B von 480 Prozent auf 520 Prozent angehoben werden. Dies hätte laut Stadtverwaltung eine Erhöhung des Steueraufkommens bei der Grundsteuer B von derzeit ca. 11,75 Millionen Euro um rund 0,98 Millionen Euro zur Folge.

Wie wirkt sich das nun geldlich aus? Dazu hier einige Beispiele.
  • Rosenheims derzeit größter Grundsteuerzahler ist ein Gewerbebetrieb:
    Grundsteuer aktuell 170.533,04 Euro / Grundsteuer neu: 184.744,12 Euro Das entspricht einem Plus von 14.211,08 Euro.
  • Doppelhaushälfte, Egarten (Baujahr 1972):
    Grundsteuer aktuell: 352, 20 Euro / Grundsteuer neu: 345,58 Euro. Bedeutet ein Plus von 29,35 Euro.
  •  Einfamilienhaus, Oberwöhr (Baujahr 2013):
    Grundsteuer aktuell: 319,00 Euro / Grundsteuer neu: 345,58 Euro.
    Bedeutet ein Plus von 26,58 Euro.
  • Geschosswohnungsbau Finsterwalder Straße , 1,1 Wohneinheiten
    Grundsteuer derzeit: 23157,46 Euro / Grundsteuer neu: 25.087,25 Euro.
    Bedeutet ein Plus von 1.929,79 Euro.

Die Belastungen werden in der Regel von den Eigentümern der Immobilien an ihre Mieter weitergegeben. Empfänger von Sozialleistungen werden von der Erhöhung aber nichts spüren, da die Grundsteuer in den Unterkunftskosen enthalten ist und bei Bedarf bei allen Sozialtransferleistungen anerkannt wird. Die Mehraufwendungen der Stadt dürften sich dadurch, nach einer Schätzung, unter Berücksichtigung der Bundesbeteiligung, in einem Bereich zwischen 10.000 und 20.000 Euro bewegen.

Die Hebesätze im Städtevergleich

Laut einer aktuellen Statistik haben 38 Prozent der Städte und Gemeinden in Deutschland ihren Hebesatz in den vergangenen fünf Jahren erhöht.
Die Stadt Rosenheim liegt im Vergleich der 25 kreisfreien Städte in Bayern mit ihrem bisherigen Grundsteuer B- Hebesatz auf Platz 6 – und bei diesen Platz bleibt es auch nach der Erhöhung. Spitzenreiter in Bayern sind mit 555 Prozent Augsburg, Nürnberg und Fürth. Der Hebesatz in München liegt derzeit bei 535 Prozent.

2025 kommt schon die nächste Änderung des Hebesatzes

Bereits 2025 kommt es zur nächsten Änderung der Grundsteuer. Grund dafür ist die Grundsteuerreform 2025. Was das dann konkret bedeutet, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden, da das Finanzamt erst im Laufe des kommenden Jahres alle neuen Grundsteuermessbeiträge bekanntgeben wird.
Die endgültige Entscheidung zur Erhöhung der Grundsteuer in Rosenheim fällt bei der Stadtratssitzung am Mittwoch, 22. November.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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