München / Bayern – Maut-Fehler können teuer werden. Den ADAC erreichen aktuell vermehrt Anfragen von Autofahrern, die von hohen Strafen überrascht werden. Hier Tipps, wie man das vermeiden kann.
Urlauber sollten sich vor Reiseantritt genau über die jeweiligen Mautsysteme im Reiseland sowie den Durchfahrtsländern informieren. Wer eine Mautstrecke ohne gültiges Ticket befährt, riskiert saftige Bußgelder. „Je nach Mautsystem kann eine ordnungsgemäße Zahlung elektronisch überprüft werden. Wurde kein gültiges Ticket erworben, erhält der Fahrzeughalter eine empfindliche Ersatzmautforderung. Wird diese nicht bezahlt, wird ein Bußgeld von einigen hundert bis sogar mehreren tausend Euro fällig“, erklärt Verkehrsexperte Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern und ergänzt: „Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen von Autofahrern, die von hohen Strafen überrascht werden.“ Auf diesen Strecken in Österreich und Italien sollten Reisende laut ADAC Südbayern besonders aufmerksam sein und richtig handeln:
Gleinalm- und Bosrucktunnel auf der österreichischen Pyhrnautobahn
Die Pyhrnautobahn A9 ist eine der wichtigsten Durchgangsstrecken in Österreich und wird vor allem von Autofahrern genutzt, die in die Steiermark oder nach Slowenien und Kroatien fahren. Auf ihr befinden sich mit dem Gleinalm- und Bosrucktunnel zwei Sondermautstrecken. Bezahlt wird die Maut vor Ort in bar an den Maustationen oder im Vorfeld per Videomaut. Doch Vorsicht: Die digitale Mautspur hat keine Schranken und Barrieren. Eine Beschilderung zeigt an, auf welcher Fahrspur man sich einordnen kann, wenn man ein digitales Ticket besitzt, beziehungsweise auf welcher Spur man fahren muss, um bei einer Mautkabine ein Ticket zu kaufen. Auch die Fahrbahn selbst dient als Informationsquelle. Diese ist bereits 200 Meter vor der Mautstelle grün eingefärbt. „Wer diese Strecken ohne gültiges Ticket befahren hat, sollte so schnell wie möglich bzw. innerhalb weniger Stunden bei der österreichischen Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG eine Selbstanzeige machen“, rät Kreipl. So könne man die Ersatzmaut, die für Pkw bis zu 3,5 Tonnen 120 Euro beträgt, möglicherweise noch verhindern. Ist man zu spät und begleicht auch die Ersatzmaut nicht, erstattet die ASFiNAG Anzeige und ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet. Dann droht eine Strafe von mindestens 300 bis maximal 3000 Euro. „Forderungen aus Österreich können auch in Deutschland vollstreckt werden“, so Kreipl weiter.
Vorsicht an italienischen Mautstellen
Wer aus Italien eine Maut-Nachforderung von einem Inkassobüro erhält, sollte diese nicht ignorieren, auch wenn er sich keiner Schuld bewusst ist. Denn: Bei der Zahlung an der Mautstation kann es passieren, dass die Kartenzahlung abbricht, ohne dass man es merkt. In diesem Fall steht auf dem Beleg „mancato pagamento“ (übersetzt: „Nicht bezahlt“) zum Zweck späterer Nachzahlung. Zudem gibt es in Italien drei Streckenabschnitte, unter anderem um Mailand, an denen es keine festen Mautstationen gibt. Stattdessen wird das Kennzeichen erfasst, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und Staus zu verhindern. Auch in diesen Fällen müssen die Autofahrer die Maut nachzahlen. Möglich ist eine Nachzahlung entweder bei den Servicestellen der Autobahngesellschaft („Punto Blu“), die sich an größeren Rastplätzen befinden, oder binnen 15 Tagen per Überweisung. Andernfalls fordert das italienische Inkassobüro und später in der Regel ein deutsches Inkassounternehmen die Gebühr ein. Tipp des ADAC: Autourlauber sollten die Quittung an der Mautstelle aufmerksam überprüfen und als Zahlungsbeleg aufbewahren. Erhält man eine gerechtfertigte Nachforderung, sollte man den Betrag begleichen, um hohe Folgekosten zu vermeiden. Ein weiterer Grund für eine Maut-Nachforderung kann das versehentliche Befahren der Telepass-Spur sein. Diese ist den (meist einheimischen) Autofahrern vorbehalten, die bei Telepass mit Kfz-Kennzeichen registriert sind und bei denen die Maut automatisch abgebucht wird. Auf dieser Spur gibt es in der Regel keinen Schalter, an dem die Gebühr entrichtet werden kann. Die Schranke öffnet sich aber auch dann, wenn nicht bezahlt wurde. Autobahnbetreiber fordern den Betrag dann im Nachhinein ein.
Routenplanungen und Mautinformationen beim ADAC
Routenempfehlungen und Informationen rund um das Thema Maut gibt es in allen südbayerischen ADAC Geschäftsstellen und Reisebüros. Zudem können Mitglieder und Kunden hier vorab nicht nur die klassischen Klebevignetten für Österreich und die Schweiz, sondern auch die digitalen Vignetten und digitalen Streckenmauttickets für Österreich und Slowenien erwerben. „Die beim ADAC gekauften Vignetten gelten ab Wunschdatum. Digitale Vignetten für Österreich hingegen, die im Internet direkt über die Autobahngesellschaft ASFiNAG bezogen werden, sind erst am 18. Tag nach Kauf gültig“, informiert Kreipl.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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