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Drohnen in der Landwirtschaft

Drohne im Flug.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. Juli 2023

Lesezeit: 2 Minute(n)

München / Bayern – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger setzt sich für die Nutzung von Drohnen in der Landwirtschaft ein: „Drohnen können vielfältig eingesetzt werden, zum Beispiel für die Aussaat von Zwischenfrüchten, für zielgerichteten Pflanzenschutz und die Rehkitzrettung. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-, Boden-, und Tierschutz. Wir müssen jetzt alles tun, um den Landwirten den Einsatz schnell und unbürokratisch zu erlauben.“

Werfen Drohnen Gegenstände wie Saatgut ab, benötigen die Landwirte grundsätzlich eine Betriebsgenehmigung. Die durch das „Nationale Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund“ vereinfachten Genehmigungsverfahren sind nur ein erster Schritt, um eine breite Anwendung von Drohnen in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Aiwanger: „Durch die Begrenzung des Startgewichts auf 50 kg wird der breite Einsatz verhindert. Damit unsere Landwirte Drohnen wirtschaftlich effizient einsetzen können, muss das Startgewicht auf 125 kg erhöht werden. Der Bund lehnt dies bislang jedoch ab und verweist auf laufende Verhandlungen auf EU-Ebene. Wir müssen es den Bauern allerdings bereits heute ermöglichen, innovativ zu sein und die Chancen durch diese neue Technik zu ergreifen. Deshalb muss der Bund jetzt im Sinne der Landwirte handeln.“

„Betriebsgenehmigung dauert viel zu lange“

Für Drohnen über 50 kg muss die kosten- und zeitaufwendige Betriebsgenehmigung beantragt werden. In Bayern wird diese durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt. Aiwanger: „Der Freistaat Bayern hat wie acht weitere Bundesländer von seinem Rückübertragungsrecht für die Erteilung der Betriebsgenehmigung an das Luftfahrt-Bundesamt Gebrauch gemacht, um im Sinne einer effizienten Behördenorganisation den dort bereits vorhandenen Sachverstand zu nutzen.  Mit einer durchschnittlichen Wartezeit von aktuell 20 Wochen dauert die Erteilung einer Betriebsgenehmigung allerdings viel zu lange. Hier muss der Bund dringend nachbessern, um eine bedarfsgerechte Anwendung für unsere Landwirte zu ermöglichen. Andernfalls müssen wir die Kompetenzen wieder nach Bayern zurückholen.“
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung / Beitragsbild: Symbolfoto re) 

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