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Einsicht in Vorschlagsliste für Schöffen

Hammer und Gesetzbuch

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. Mai 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – In seiner Sitzung am 26. April diesen Jahres hat der Rosenheimer Stadtrat eine Liste von 40 Personen beschlossen, die für das Schöffenamt in Frage kommen. Diese Vorschlagsliste liegt vom  morgigen 10. Mai bis zum 16. Mai 2023 zur Einsicht im Geschäftszimmer des Bürgeramts der Stadt Rosenheim, Königstraße 15, EG, Zimmer 014/015 aus.

Die Stadt Rosenheim informiert: Gegen diese Vorschlagsliste kann bis zum 24. Mai 2023 schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in dieser Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.
Die Stadt Rosenheim hat dem Wahlausschuss, der beim Amtsgericht Rosenheim tätig ist, 40 Personen vorzuschlagen, die für das Schöffenamt in Frage kommen. Der Schöffenwahlausschuss wählt aus allen gemeldeten Bewerbern, die aus Stadt und Landkreis Rosenheim in den Vorschlagslisten gemeldet werden, die Hälfte aus, die beim Schöffengericht am Amtsgericht Rosenheim und bei den Strafkammern des Landgerichts Traunstein vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 tätig werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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