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EM: Bundespolizei Passau verweigert gewaltbereiten „Fans“ die Einreise

Sturmhauben. Foto: Copyright Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

20. Juni 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Kirchdorf am Inn – Diese Fußballfans hatten ganz offensichtlich nicht Fair Play im Sinn: Drei Ungarn wollten mit Sturmhauben, Tierabwehrspray und Zahnschutz im Gepäck die(19.6.2024) Grenzkontrollstelle Kirchdorf am Inn passieren. Eintrittskarten für das Spiel in Stuttgart konnten sie dagegen nicht vorlegen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei Passau hat am Mittwoch (19. Juni) auf der B 12 in der Grenzkontrollstelle Kirchdorf am Inn drei ungarischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert. Die Männer waren der gewaltbereiten Fanszene zuzuordnen und hatten ganz offensichtlich nicht Fair Play im Sinn.
Gegen 08:45 Uhr kontrollierten die Fahnder in der Kontrollstelle einen Mercedes mit ungarischer Zulassung. Im Wagen befanden sich drei Ungarn im Alter zwischen 34 und 50 Jahren. Auf Nachfrage gaben sie an, nach Stuttgart reisen zu wollen, um die ungarische Fußball-Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft zu unterstützen.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten typische Utensilien, die der gewaltbereiten Fanszene zuzuordnen sind. Unter anderem hatten die Ungarn Sturmhauben, Zahnschutze und ein Tierabwehrspray im Gepäck. Zudem wurden Aufkleber und Aufnäher einer gewaltbereiten Gruppierung aufgefunden. Eintrittskarten für das Spiel in Stuttgart konnten die Personen nicht vorlegen.
Aufgrund der Verdachtsmomente leitete die Bundespolizei entsprechende Ermittlungen ein und verweigerte den Männern die Einreise nach Deutschland. Die drei ungarischen Staatsbürger durften ihre Reise nicht wie geplant fortsetzen und mussten stattdessen noch am Mittwoch zurück nach Österreich. Außerdem erteilten ihnen die Beamten ein Betretungsverbot für den Spielort Stuttgart. Zudem erhielten die Zurückgewiesenen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Bayerische Versammlungsgesetz.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Copyright Bundespolizei)

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