Brüssel / Rosenheim – Das Europäische Parlament gab jüngst grünes Licht für das Gesetz über KI. Es ist der allererste Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz überhaupt. Innpuls.me hat mit Rosenheims EU-Abgeordneter Maria Noichl (SPD) darüber gesprochen, was dieses Gesetz genau besagt und welche Nutzen und Gefahren sie selbst in diesem technischen Fortschritt sieht.
Die Rosenheimer Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD). Foto: Copyright SPDSK
Frage: KI ist ja schon länger ein Thema – gab es bis jetzt noch kein Gesetz dazu?
Antwort: Das KI-Gesetz ist der allererste Rechtsrahmen für KI, der die Risiken von KI anspricht und Europa in die Lage versetzt, weltweit eine führende Rolle zu spielen. Die EU nimmt hier also tatsächlich eine weltweite Vorreiter-Rolle ein.
Frage: Um was geht es denn in diesem Gesetz genau?
Antwort: Das KI-Gesetz zielt darauf ab, KI-Entwicklern und -Deployern klare Anforderungen und Pflichten in Bezug auf die spezifische Nutzung von KI zu bieten. Gleichzeitig zielt die Verordnung darauf ab, die administrativen und finanziellen Belastungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu verringern.
Frage: Welche Grundrechte sollen geschützt werden?
Antwort: KI-Anwendungen, deren Risiko als unannehmbar gilt, werden in der EU verboten. Unter dieses Verbot sollen laut vorläufiger Einigung unter anderem folgende Anwendungen fallen: kognitive Verhaltensmanipulation, das ungezielte Auslesen („Scraping“) von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus CCTV-Aufzeichnungen, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen, Sozialkreditsysteme, biometrische Kategorisierung, die auf sensible Daten wie die sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeugungen schließen lässt, sowie bestimmte Fälle vorausschauender Polizeiarbeit („Predictive Policing“) in Bezug auf einzelne Personen. Im Wesentlichen geht es darum, KI zu regulieren, da sie gesellschaftlichen Schaden anrichten könnte; dabei gilt es, einen „risikobasierten“ Ansatz zu verfolgen: Je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften.
Fragen: Was für Chancen sieht man in der KI – und wie soll das gesetzlich verankert werden?
Antwort: KI hat das Potenzial, komplexe Herausforderungen zu bewältigen, Arbeitsprozesse zu automatisieren und die Effizienz zu erhöhen. Doch es ist unabdingbar zu beachten, dass die Automatisierung bestimmter Arbeitsbereiche auch zu Änderungen dieser führen wird. Das Europäische AI-Büro, das im Februar 2024 in der Kommission eingerichtet wurde, überwacht die Durchsetzung und Umsetzung des KI-Gesetzes mit den Mitgliedstaaten. Es zielt darauf ab, ein Umfeld zu schaffen, in dem KI-Technologien die Menschenwürde, die Rechte und das Vertrauen respektieren. Es fördert auch die Zusammenarbeit, Innovation und Forschung im Bereich KI zwischen verschiedenen Akteuren. Darüber hinaus führt sie den internationalen Dialog und die Zusammenarbeit in KI-Fragen durch, wobei sie die Notwendigkeit einer globalen Angleichung an die KI-Governance anerkennt. Durch diese Bemühungen ist das Europäische KI-Büro bestrebt, Europa als führend in der ethischen und nachhaltigen Entwicklung von KI-Technologien zu positionieren.
Frage: Gibt es zu diesem Thema einen europaweit einheitlichen Konsens?
Antwort: Es gibt den AI Act, der auf europäischer Ebene abgestimmt wurde.
Frage: Wie stehen Sie persönlich zur KI
Antwort: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Dieser Satz gilt für mich auch bei der KI.
Es ist toll, dass ich Texte jetzt schnell in sämtliche Sprachen übersetzen kann, die KI macht es möglich. Das hilft sehr. Andererseits ist es beängstigend, was zum Beispiel veränderte Bilder bewirken können. Das Foto von Papst Franziskus in der weißen Daunenjacke haben viele noch im Kopf. Lustig einerseits, aber andererseits ist ein Missbrauch von KI brandgefährlich.
Frage: Fiel in der Plenumswoche schon eine Entscheidung?
Antwort: Der AI Act wurde im Februar vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) und IMCO/LIBE angenommen. Die Schlussabstimmung im Plenum des EP fand in Straßburg Mitte März statt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der AI Act früher in Kraft treten wird. Die juristischen Dienste der Institutionen werden noch an der endgültigen Fassung des Textes arbeiten, der dann ohne Abstimmung im Rat angenommen werden wird. Der Deal hat gehalten, es wurden nur „NischenAMs“ eingereicht. Daher wird das Inkrafttreten höchstwahrscheinlich Ende Mai erfolgen – also eine extra Abstimmung für Technical Language Changes, die aber nichts am Inhalt ändern wird.
(Quelle: Interview: Karin Wunsam ( Beitragsbild: Symbolfoto / Foto: Copyright SPDSK)
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