Flughafen München – In aller letzter Sekunde konnte eine 44-jährige Togolesin am gestrigen Dienstag (22.10 2024) eine Gefängnisstrafe abwenden. Die Dame wurde bei der Einreise am Flughafen München von der Bundespolizei kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I aufgrund von Geldwäsche vorlag.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Zu vollstrecken waren 3.600 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe. Da die Frau die Summe nicht bezahlen konnte, sollte sie in die Justizvollzugsanstalt nach München gebracht werden. Auf der Fahrt ins Gefängnis bekamen die Beamten jedoch einen Anruf der Kollegen der Bundespolizeiinspektion München Hauptbahnhof. Diese teilten mit, dass soeben die Tochter der 44-jährigen die 3.600 Euro Geldstrafe für die Mutter auf der Wache am Münchner Hauptbahnhof bezahlt hat.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde die Frau anschließend von den Beamten der Bundespolizei wieder in die Freiheit entlassen, sie musste die Gefängnisstrafe nicht antreten.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)
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