Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Folgenschwerer Wildunfall in Kolbermoor

Verkehrsschild Wildwechsel

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

19. November 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Kolbermoor / Landkreis Rosenheim – Ein folgenschwerer Wildunfall ereignete sich am gestrigen Montag (18.11.2024) in Kolbermoor (Landkreis Rosenheim: Ein Mofafahrer kollidierte mit einem Reh und landete in einem Graben. Alkohol war im Spiel.

 

Die Pressemitteilung im Worlaut:
Am Montagabend wurde die Polizeiinspektion Rosenheim zuerst zu einem Wildunfall in den Ortsteil Fürstätt gerufen. Dem Notruf zufolge sei ein Zweiradfahrer mit einem Reh kollidiert und dadurch in einen Graben gefahren. Mit der Absuche verschiedener Gräben im Ortsteil Fürstätt waren zunächst mehrere Streifen der Rosenheimer Polizei, ein Fahrzeug der FFW Rosenheim und ein Rettungswagen beteiligt. Im Rahmen der Absuche stellte sich jedoch heraus, dass die Unfallörtlichkeit in einer Schrebergartensiedlung in Kolbermoor nahe Fürstätt liegt.

Erst nach dem Unfall Alkohol getrunken?

Letztendlich konnte der Mofafahrer an einem Entwässerungsgraben in Kolbermoor angetroffen werden. Nach einer kurzen medizinischen Untersuchung konnten die Beamten deutliche Anzeichen auf eine Alkoholisierung bei dem 44-jährigen Rosenheimer feststellen. Auf Nachfrage gab der Herr an, erst nach dem Unfall Alkohol konsumiert zu haben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort wurde verweigert, weshalb der Unfallfahrer mit zur Polizeiinspektion Rosenheim genommen wurde. Dort wurden deshalb zwei Blutentnahmen durchgeführt. Eine Untersuchung der beiden Blutproben wird feststellen, ob es sich tatsächlich im einen Nachtrunk oder lediglich um eine Schutzbehauptung handelte. Im Rahmen der polizeilichen Datenabfrage wurde zudem ermittelt, dass aufgrund einer vergangenen Trunkenheitsfahrt bereits ein Fahrverbot mit einer 4-Monatsfrist für den 44-Jährigen besteht. Folglich wurde sein Zündschlüssel sichergestellt und ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr infolge von Alkohol und Fahren trotz Fahrverbot eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.