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Fortschreibung des Rosenheimer Mietspiegels in Kraft getreten

Schlüssel in Hand. Im Hintergrund verschwommen Häuser. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

11. August 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Die Stadt Rosenheim teilt mit: Die Fortschreibung des Mietspiegels für die Stadt Rosenheim ist in Kraft getreten und veröffentlicht worden. Der Mietspiegel wurde auf Grundlage einer Befragung von knapp 1.800 zufällig ausgewählten Mietern und Vermietern an die jüngste Marktentwicklung angepasst.

Die Auswertung ergab zum Stichtag 01.01.2025 einen mittleren Anstieg der Nettokaltmiete/m² um 5,4 Prozent  gegenüber dem bislang gültigen Mietspiegel 2023. Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Rosenheim beträgt nun 9,96 Euro /m². Zum Vergleich: Mit Stichtag 1. August 2023 lag die ortsübliche durchschnittliche Vergleichsmiete bei 9,45 Euro/ m² (wir berichteten) Bei dem Durchschnittswert handelt es sich um einen statistischen Wert, beispielsweise zum Vergleich mit anderen Kommunen. Die anwendbare ortsübliche Vergleichsmiete muss jedoch immer individuell für das konkrete Objekt berechnet werden.

Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt die Stadt Rosenheim ab dem 01. August auf www.rosenheim.de einen aktualisierten Online-Rechner zur Verfügung, alternativ kann die Berechnung auch mit Hilfe der neuen Mietspiegel-Broschüre durchgeführt werden. Die Broschüre kann ab dem 01. August entweder unter www.rosenheim.de heruntergeladen werden oder ist in Papierform bei der Stadt Rosenheim erhältlich.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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