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Freilassinger Bundespolizei fasst gesuchten Einbrecher

Mann von hinten mit Handschellen.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. März 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Freilassing – Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hatte am vergangenen Dienstag (5.3.024) insgesamt 21 Fahndungstreffer, darunter vier Haftbefehle.  Auch ein gesuchter Wohnungseinbrecher wurde gefasst.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Um 05:20 Uhr kontrollierten Unterstützungskräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn einen kroatischen Fernreisebus. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung eines 50-jährigen Serben stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Die fällige Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte der Serbe nicht bezahlen. Deshalb wurde er verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Kurze Zeit später gegen 05:55 Uhr fuhr ein Reisebus mit der Reiseroute Tirana – Stuttgart in die Grenzkontrollstelle Schwarzbach-Autobahn ein. Bei der Überprüfung fiel ein 27-jähriger Kosovare auf. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Diebstahls mit Waffen, Bandendiebstahls und Wohnungseinbruchdiebstahls vor. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte die Untersuchungshaft aufgrund eines Wohnungseinbruchsdiebstahls mit einer Gesamtschadenshöhe von 9.888 Euro angeordnet. Die Bundespolizei führte den Mann am Amtsgericht Laufen vor. Das Gericht ordnete daraufhin die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt an.

Um 14:00 Uhr stellte die Bundespolizei auf Höhe Teisendorf im Einreisezug aus Österreich einen 31-jährigen Syrer fest. Er konnte sich rechtmäßig mit einem deutschen Flüchtlingspass und einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel ausweisen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungsauftrag der Staatsanwaltschaft Ulm zur Vermögensabschöpfung wegen des Einschleusens von Ausländern in Höhe von 4.900 Euro vor. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ulm wurden von den 2.600 Euro, die der Mann mit sich führte, 2.400 Euro eingezogen. Nach Abschluss aller Maßnahmen gestattete die Bundespolizei die Weiterreise.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

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