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Frist für Führerschein-Umtausch verlängert

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. März 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Aufgrund der starken Belastung durch die Corona-Pandemie hat die Innenministerkonferenz die Frist für den Pflichtumtausch der alten Führerscheine für die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 um ein halbes Jahr verlängert. Darauf weist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim jetzt noch einmal hin. Der alte graue und der rosafarbene Papierführerschein können damit für diese Jahrgänge noch bis spätestens 19. Juli 2022 umgetauscht werden.

Derzeit gibt es noch mehrere tausend Bürger, die ihre alten Führerscheine bis Ende Juli dieses Jahres umtauschen müssen. Zusätzlich können ab sofort auch die Führerscheine der Jahrgänge von 1959 bis 1964 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Frist für diese Jahrgänge läuft bis 19. Januar 2023. Dies betrifft ebenfalls mehrere tausend Menschen im Landkreis Rosenheim.

Bereits rund 7400 Anträge für die  Ausstellung
der neuen EU-Kartenführerscheine gestellt

Seit Jahresbeginn wurden bei der Führerscheinstelle im Verkehrszentrum Rosenheim bereits rund 7.400 Anträge für die Ausstellung des neuen EU-Kartenführerscheines gestellt. Etwa 100 Anträge kommen jede Woche neu über das Bürgerserviceportal oder auf dem Postweg hinzu. Aufgrund der großen Menge an Anträgen wird darum gebeten, das Onlineangebot der Führerscheinstelle zu nutzen. Der Antrag zum Pflichtumtausch kann über die Homepage des Landratsamtes im Bürgerserviceportal ausgefüllt, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Neben dem Antrag werden der derzeit gültige Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Unterschrift sowie der Personalausweis oder Reisepass bei der Antragstellung benötigt. Sollte der bisherige Führerschein nicht bei der nun zuständigen Führerscheinstelle ausgestellt worden sein, wird zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt. Diese muss bei der Führerscheinstelle beantragt werden, die den derzeit gültigen alten Führerschein ausgestellt hatte.
Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Hintergrund ist, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzen soll. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt. Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt. Beim grauen und rosafarbenen Papierführerschein richtet er sich nach den Geburtsjahrgängen, beim bisher unbefristeten EU-Führerschein nach dem Ausstellungsjahr.

Alle wichtigen Informationen zum Pflichtumtausch sowie das Antragsformular gibt es auf der Homepage des Landratsamtes.  Da die Hotline des Verkehrszentrums derzeit sehr stark belastet ist, wird darum gebeten, sich bei Fragen per E-Mail unter fahrerlaubnis@lra-rosenheim.de mit den zuständigen Mitarbeitern der Führerscheinstelle in Verbindung zu setzen.
(Quelle: Landratsamt Rosenheim / Beitragsfoto: Symbolfoto: re)

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