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Früher Vegetationsbeginn und wechselhaftes Wetter: Herausforderungen beim Obstanbau

Apfelblüte.

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. Juni 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Traunstein / Bayern – In diesem Frühjahr gibt es beim Obstanbau vielfältige Herausforderungen. Kreisfachberater Markus Breier vom Landratsamt Traunstein berichtet von vermehrten Anfragen zu Schäden an Obstgehölzen aufgrund des ungewöhnlich frühen Vegetationsbeginns und des stark wechselhaften Frühlingswetters.

Birnen und Äpfel von späten Frösten überrascht

Die Monate Februar und März dieses Jahres waren im langjährigen Vergleich ungewöhnlich warm, was dazu führte, dass die Pflanzen äußerst früh austrieben – so früh wie noch nie beobachtet. Diese Entwicklung wird auch von erfahrenen Obstanbauern bestätigt. Markus Breier erklärt: „Viele Birnen und Äpfel wurden in voller Blüte von den späten Frösten überrascht. Glücklicherweise haben die meist wolkenbedeckten Nächte schlimmere Schäden verhindert.“ Dennoch sind die Auswirkungen des unbeständigen Frühlingswetters auf die Obsternte spürbar.
Die häufigsten Probleme betreffen Frostschäden an den blühenden Obstgehölzen, Schädlingsbefall sowie eine verfrühte Blüte, die zu Ernteausfällen führen kann. Das Landratsamt Traunstein bietet Obstbauern und Gartenbesitzern auf seiner Website www.traunstein.com unter dem Suchbegriff „Gartenfachberater“ aktuelle Fachinformationen zum Obstanbau. Dort erhalten Sie Ratschläge und Tipps, wie die diesjährige Obsternte bestmöglich geschützt werden kann und wie Schäden minimiert werden können.

Für weitere Fragen rund ums Obst und alles Grün im Garten steht Kreisfachberater Markus Breier per E-Mail markus[dot]breier@traunstein[dot]bayern oder Telefon 0861/ 58 385 gerne zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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