Hilpoltstein / Bayern – Der Frühling steht vor der Tür, doch in der Vogelwelt beginnt bald die sensible Brutzeit. Um die Tiere zu schützen, erinnert der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) daran, dass ab 1. März der radikale Rückschnitt von Hecken, Gebüschen und Gehölzen verboten ist. Wer größere Schnitte vornehmen möchte, sollte dies deshalb möglichst schnell erledigen. Die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson erklärt, dass die gesetzliche Regelung zum Heckenschnitt einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Wildtieren leistet: Im dichten Gestrüpp nisten viele Singvögel wie Amsel, Rotkehlchen, Gartengrasmücke oder Heckenbraunelle. Außerdem seien naturnahe Hecken ein wichtiger Lebensraum für andere Tiere wie Igel, Spitzmäuse, Erdkröten oder Blindschleichen.
Die beste Zeit für die Pflege von Hecken ist während der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar, bevor im März bereits die ersten Vögel zu brüten beginnen. Nelson betont, dass Jungvögel bei einem Schnitt während der Brutzeit aufgrund fehlender Zweige nicht mehr geschützt sind und leicht Beute für Fressfeinde werden. Auch Altvögel finden dann keine sicheren Schlafplätze mehr, und Insekten, die in einer dichtgewachsenen Hecke leben, fehlen als wichtige Nahrungsquelle.
Klare gesetzliche Vorgaben
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Hecken im öffentlichen Raum sowie in privaten Gärten zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht radikal geschnitten werden dürfen. Kleine Form- und Pflegeschnitte seien in diesem Zeitraum zwar erlaubt, allerdings müsse man vorher prüfen, ob Vögel in dem Gebüsch brüten oder ob kleine Säugetiere dort Futtervorräte angelegt haben, so Nelson.
Damit naturnah angelegte Hecken alle Funktionen als Sichtschutz und Lebensraum für Tiere erfüllen, sollten sie gepflegt und verjüngt werden. Überalterte Hecken tragen kaum noch Früchte, werden innen kahl oder sterben ab. Bei der Pflege wird die Hecke in Abschnitten knapp über dem Boden gekürzt, wobei nie die gesamte Heckenreihe entfernt werden sollte, damit Tieren Lebensraum erhalten bleibt. Nelson weist darauf hin, dass Geräte, die Äste und Zweige zerfetzen, den Pflanzen schaden.
Auch bei der Entsorgung von Gartenabfällen sei Vorsicht geboten. Gartenbesitzende sollten ihre Abfälle nicht im Wald oder in der Landschaft ablegen, da dies heimische Pflanzen verdrängen und die Artenvielfalt gefährden kann. Offenes Verbrennen im Garten setze zudem Schadstoffe und Feinstaub frei. Nelson empfiehlt stattdessen, den Grünschnitt auf dem eigenen Kompost zu entsorgen oder eine Benjes-Hecke anzulegen, bei der Zweige, Äste und Gehölzmaterial locker aufeinandergeschichtet werden. Überschüssige Gartenabfälle könnten außerdem bei kommunalen Grüngut-Annahmestellen kostenlos abgegeben oder in der Biomülltonne entsorgt werden – dabei sollten die lokalen Regelungen beachtet werden.
Weitere Informationen gibt es unter lbv.de/hecken.
(Quelle: Pressemitteilung LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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