Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – Weil es immer wieder mal Probleme damit gibt, hat der Markt Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) eine „Gebrauchsanweisung“ für die Nutzung der Toiletten herausgegeben.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Ein paar Regeln sind bei der Nutzung des Kanals beziehungsweise der Toiletten zu beachten. So gibt es Dinge, die auf keinen Fall ins Abwasser gehören. Kippen Sie kein Speiseöl, Fett oder Katzenstreu in die Toilette. Diese Stoffe fließen nicht ab und müssen mühsam aus dem Kanal entfernt werden. Auch Wattestäbchen, Küchen- und Feuchttücher, sowie Hygieneartikel führen häufig zu Verstopfungen und zu Schäden an Hebeanlagen. Medikamente gelangen über das Abwasser in Flüsse und Seen und schädigen Flora und Fauna. Essensresten in der Toilette locken Ratten an. Und selbstverständlich dürfen auch keine wassergefährdenden Stoffe wie Reste von Farben, Lösungsmittel oder Altöl in die Toilette. Explizit dem Thema Feuchttücher widmete sich nun das Landratsamt Rosenheim.
2700 Kubikmeter Abwasser pro Tag
Zur Abwasserableitung dienen Kanäle. Aus rund 3860 Hausanschlüssen fließen in Bruckmühl rund 2700 Kubikmeter Abwasser pro Tag aus Bruckmühl in das ca. 100 Kilometer lange Kanalnetz ein. Das Bruckmühler Klärwerk ist mit biologischen Reinigungsstufen ausgerüstet. Das Abwasser durchläuft die mechanische Reinigung mit Rechen, Sandfang und Absetzbecken, danach die biologische Reinigung, deren Belebungsbecken mit anaeroben und aeroben Zonen zur biologischen Phosphor- und Stickstoffentfernung ausgestattet sind.
Das gereinigte Abwasser durchließt zusätzlich noch einen Sandfilter zur weiteren Schwebstoffentfernung bevor es in die Mangfall eingeleitet wird.
Die Überwachung der Reinigungsleistung der Klärwerke erfolgt durch ein betriebseigenes Labor. Die geforderte gesetzliche Reinigungsleistung wird durch den hohen technischen Standard des Klärwerks unterboten.
Der Markt Bruckmühl betreibt eine öffentliche Entwässerungsanlage im Trennsystem. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanäle zur gemeindlichen Kläranlage geführt. Regenwasserkanäle betreibt der Markt Bruckmühl im öffentlichen Bereich nicht. Bevor Grundstücksentwässerungsanlagen hergestellt oder geändert werden, sind der Gemeinde Planunterlagen gemäß Satzung einzureichen und 3 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu informieren.
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Vorsorge ist besser als Nachsorge! Der Markt Bruckmühl fordert alle Eigentümer gemäß § 12 Absatz 1 der Entwässerungssatzung (EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Bruckmühls dazu auf, alle 20 Jahre den Hausanschluss auf seine Dichtigkeit zu prüfen. Dies geschieht zum Schutz der Immobilie und soll verhindern, dass Undichtigkeiten längere Zeit unbemerkt bleiben. Denn: Ist ein Schmutzwasserkanal undicht, kann dies dazu führen, dass größere Mengen Fremdwasser in den Hauptkanal gelangen und bei einer Überlastung kann das Wasser zurück in die Hausanschlüsse gedrückt werden. In extremen Fällen kann das Fremdwasser sogar bis in die Gebäude zurückfließen. Bei Fremdwasser kann es sich beispielsweise um Grundwasser oder Regenwasser handeln. Dies kann, wenn es durch Rückstau wegen Überlastung des Schmutzwasserkanals kommt, zu sehr großen Schäden im Gebäude führen. Um dies missliche Lage aber zu vermeiden, ist eine Dichtigkeitsprüfung von einer dafür geeigneten Fachfirma durchzuführen. Die turnusgemäße Prüfung dient als Kontrolle, um mögliches Eintreten des Fremdwassers frühzeitig zu erkennen und den eventuellen Mangel zu beseitigen. Der Markt Bruckmühl kann die Vorlage der Dichtigkeitsprüfung verlangen und wird dies in Einzelfällen veranlassen.
Sollte ein festgestellter Mangel auftreten, ist dieser unverzüglich vom Grundstückseigentümer zu beseitigen. Die Reparatur soll mit einer Prüfung der Dichtigkeit durch eine Druckprüfung bestätigt werden. Das Ergebnis der Prüfung sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen und es innerhalb von sechs Monaten dem Markt Bruckmühl zukommen lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Eberhard unter Telefon 0 80 62/59-432 oder per E-Mail an Korbinian.Eberhard@bruckmuehl.de
Hausanschlüsse der einzelnen Grundstücke bis zur Grundstücksgrenze sind Privatbesitz und bilden mit der Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal in der Straße die sogenannte Grundstücksentwässerungsanlage. Sie ist vorwiegend in Privatbesitz und bildet mit den öffentlichen Kanälen ein Gesamtsystem, das das Abwasser schadlos zum Klärwerk leitet. Die Kontrolle der Entwässerungsleitungen ist für den Grundstückseigentümerpflicht und muss alle 20 Jahre erfolgen
Der Markt Bruckmühl kommt seiner Pflicht mit zahlreichen Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich nach.
(Quelle: Pressemitteilung Markt Bruckmühl / Beitragsbild: Symbolfoto re)
0 Kommentare