München – Zonenweises Dieselfahrverbot in München: Der Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern hält die Umsetzung für kleine und mittlere Unternehmen in der Krise kaum machbar und fordert vom Münchner Stadtrat ein Agieren mit mehr Außenmaß.
Der Spielraum für die selbstständigen Unternehmer in München werde immer geringer, im selben Maß wachse die Verzweiflung, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des BDS – Ortsverband München. Ein Dieselfahrverbot in der Stadt würde neben bereits erfolgten Maßnahmen wie „der drastischen Erhöhung der Parkgebühren für Gewerbetreibende sowie die exorbitanten Belastungen durch die hohen Energiepreise, die Ukraine Krise und die immer noch nicht ausgestandene Corona-Pandemie“ für viele Mittelständler das Aus bedeuten. „Wieder werden die kleinen und mittleren Unternehmen in der Stadt und der Region rund um München im Regen stehen gelassen. Wir fordern ein klares Bekenntnis der Stadtregierung zum Münchner Unternehmertum statt erneut eine Maßnahme, die der letzte Sargnagel für viele Betroffene sein könnte“ sagt der BDS-Bezirksvorsitzende Michael Laub.
Dieselfahrverbot komme
faktisch einer Enteignung gleich
Ein Dieselfahrverbot würde für die meisten Gewerbetreibenden eine Neuanschaffung ihres Autos bzw. sogar des gesamten Fuhrparks bedeuten, was faktisch einer Enteignung gleichkommt. Da das Verbot für Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse 4 ab dem 1. Februar 2023 und für die Schadstoffklasse 5 ab dem 1. Oktober 2023 gelten soll, wäre dann nach Worten von Laub auch tatsächlich jeder betroffen. Der wirtschaftliche Schaden sei immens, Nachhaltigkeit sehe auch anders aus. „Im Augenblick der sich stark negativ entwickelnden wirtschaftlichen Situation – mit einem völlig offenen Ausgang für den Wirtschaftsstandort Deutschland im nächsten Frühjahr – ist dies eine Maßnahme zur Unzeit“, so Laub. Versäumnisse der Stadt in Umweltfragen in den letzten Jahren würden somit auf dem Rücken der heimischen Wirtschaft ausgetragen werden.
Zwar solle es generelle Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr und die Anwohner geben, diese hätten aber mit dem Frühjahr 2024 bereits ein Auslaufdatum. Auch sei eine Lösung für die Angestellten der Betriebe, die mit dem Auto pendeln, nicht genannt. Nach dem Frühjahr 2024 müssten gewerbliche und private Autofahrer dann Ausnahmeregelungen in Härtefällen beantragen, was einerseits erneuten Verwaltungsaufwand bedeute und andererseits in der Entscheidung wieder Auslegungssache sei und somit Unsicherheit für den Antragsteller bedeutete Gerade für die mittelständischen Unternehmen sei aber Planbarkeit hinsichtlich Investitionen und Geschäftsplanung unabdinglich.
„Hinzu kommt, dass selbst die Stadt München zugibt, dass mit Ausnahme von nur einem Messpunkt an allen Messstandorten des städtischen ergänzenden Messnetzes im zweiten Quartal 2022 Stickstoffdioxid-Werte unterhalb des gesetzlichen Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m3 ermittelt wurden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellt mit dessen Messpunkten für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 9. Oktober2022 sogar überhaupt keine Grenzüberschreitungen fest“, so Laub.
BDS fordert Umdenken
der Stadtverantwortlichen
In Anbetracht dieser Fakten stelle sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage dieses Dieselfahrverbot gelten soll? Laub dazu: „Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Oder stellt diese Vorgehensweise wiederum einen weiteren Schritt dar, den Individualverkehr und den Berufsverkehr rein aus Prinzip und politischem Kalkül weiter einzuschränken?“ Der BDS-Bezirksverband München hält dies für einen Irrweg und fordert ein Umdenken der Stadtverantwortlichen!
(Quelle: Pressemitteilung BDS-Bezirksverband München / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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