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Gemeinsam Geflüchteten helfen

Viele Hände aufeinander auf buntem Untergrund

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

2. März 2022

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Rosenheim – Ob Unterkunft, Versorgung oder Verpflegung – die Stadt Rosenheim bereitet sich auf die Ankunft von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine vor. Derzeit kann nicht eingeschätzt werden, wie viele Menschen nach Rosenheim kommen werden, darum werden die ukrainischen Stadtbürger in einem persönlichen Anschreiben von Oberbürgermeister Andreas März um ihre Unterstützung gebeten.

„Wenn unsere ukrainischen Mitbürgerinnen und Mitbürger von Verwandten, Freunden und Bekannten wissen, die von der Ukraine nach Rosenheim fliehen und dies uns mitteilen, hilft es der Stadtverwaltung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Unterkünfte bereitzustellen. Wir haben bereits zahlreiche Angebote von Privatpersonen erhalten, Geflüchtete aus dem ukrainischen Kriegsgebiet unterzubringen. Ich möchte den Rosenheimerinnen und Rosenheimern für diese Hilfsbereitschaft danken“, so Oberbürgermeister Andreas März.
Auch die Stadt schafft weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine. Unterdessen wurde ein Email-Postfach eingerichtet, um schnell und unbürokratisch helfen zu können. Über die Email-Adresse ukrainehilfe@rosenheim.de können sich ab sofort Geflüchtete, Angehörige oder auch Bürgerinnen und Bürger melden, die eine Unterkunft für Geflüchtete zur Verfügung stellen wollen.
Für Geflüchtete wurde in München ein Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße 14 eingerichtet, dort werden sie registriert. Anschließend können sie wieder zu ihren Aufenthaltsorten zurückkehren.
Die Regierung von Oberbayern rät Geflüchteten, zunächst keinen Asylantrag zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass zeitnah die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz auch ohne Asylgesuch möglich sein wird.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: re)

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