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Geplante Flüchtlingsunterkunft: Landrat äußert sich zur Klage der Gemeinde Rott

Landratsamt Rosenheim. Foto: Copyright Landratsamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Januar 2025

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Rott / Landkreis Rosenheim – Der Streit um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Rott (Landkreis Rosenheim) geht weiter. Die Gemeinde Rott will nun mittels Klage gegen die Inbetriebnahme vorgehen (wir berichteten). Nun hat Rosenheims Landrat Otto Lederer dazu geäußert. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Rott am Inn hat beschlossen gegen die geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ Klage einzureichen. Die Klage richtet sich gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Rosenheim. Dazu sagt Landrat Otto Lederer: „In einem Rechtsstaat ist es das grundlegende Recht jeder Kommune, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung und ermöglicht es, unterschiedliche Standpunkte auf juristischem Wege zu klären. Die Gemeinde Rott hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und eine Klage gegen die erteilte Baugenehmigung eingereicht“.
Selbstverständlich respektiere das Landratsamt diesen rechtlichen Schritt und werde das weitere Verfahren in der gebotenen Sachlichkeit begleiten: „Die unabhängige gerichtliche Prüfung wird Klarheit in der Sache schaffen. Wir vertrauen auf die Expertise des Verwaltungsgerichts, das nun über die vorgebrachten Rechtsfragen entscheiden wird.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Landratsamt Rosenheim)

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