Rott am Inn / Landkreis Rosenheim – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Verfahren um die geplante Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Eckfeld die aufschiebende Wirkung der Klage der Gemeinde Rott am Inn angeordnet. Damit darf die Unterkunft vorerst nicht weiter betrieben oder umgesetzt werden, bis im Hauptverfahren eine endgültige Entscheidung fällt. Der Beschluss wurde der Kommune am 8. September zugestellt.
Landtagsabgeordneter Josef Lausch von den Freien Wählern begrüßte die Entscheidung. „Ich begrüße dieses Urteil, da es bei der Unterkunft im Gewerbegebiet am Eckfeld in Rott/Inn einfach zu viele Ungereimtheiten gab. Angefangen vom etwas unglücklichen Zeitpunkt der Bekanntgabe der Planung unmittelbar nach der Landtagswahl 2023, einer langen Zeit unklaren Belastung einiger Räume der Immobilie mit Quecksilber, über eine Überlastung der gemeindlichen Wasser- und Abwasserversorgung, bis zu einer Beeinträchtigung der umliegenden Gewerbebetriebe“, erklärte er.
Lausch hatte sich nach eigenen Angaben bereits im Rahmen einer Landtagspetition intensiv mit der Unterkunft befasst. Kritik hatte er dabei vor allem an der mangelnden Kompromissbereitschaft der Regierung von Oberbayern geäußert. Zudem sei ihm der Einblick in den Mietvertrag zwischen Vermieter und öffentlicher Hand verwehrt geblieben. Vor diesem Hintergrund fordert der Abgeordnete nun eine sofortige Schließung der Einrichtung, die fristlose Kündigung des Mietvertrages und eine Rückkehr zur dezentralen Unterbringung.
Auch die Gemeinde selbst zeigt sich erleichtert
Auch die Gemeinde selbst zeigt sich erleichtert. Bürgermeister Daniel Wendrock erklärte auf der Webseite der Kommune, das Urteil sei ein wichtiges Signal dafür, dass die Bedenken der Gemeinde ernst genommen würden. Bereits zuvor hatte der Gemeinderat Klage gegen die Unterkunft beschlossen, nachdem das Landratsamt die Baugenehmigung erteilt hatte (wie berichtet).
Für Diskussionen sorgten in der Vergangenheit insbesondere die Hinweise auf eine mögliche Quecksilber-Belastung in Teilen der Immobilie sowie die Sorge um die Belastung der gemeindlichen Infrastruktur. Trotz dieser Einwände hatte das Landratsamt die Genehmigung erteilt, wogegen die Gemeinde Klage einrichte (wie berichtet). Mit der aktuellen Entscheidung sieht sich Rott am Inn nun vorläufig bestätigt.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)


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