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Gewerbegebiet in Staatswald?

Blick auf Wald mit Moosboden

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. April 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Teublitz / Landkreis Schwandorf – Die Stadt Teublitz im Landkreis Schwandorf will am Gewerbegebiet im Staatswald an der A93 weiter festhalten, obwohl ein erster Bebauungsplan vom VGH wegen einer Klage des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) als unwirksam erklärt wurde. Dafür gibt es vom LBV nun heftige Kritik. „Somit wurde das geplante Vorhaben im Staatswald zu einem bayernweiten Symbol im Kampf gegen den ungezügelten Flächenfraß,“ heißt es in einer aktuellen Presseinfo.

„Gegen alle Vernunft will die Stadt Teublitz einen Gewerbestandort in einem ökologisch wertvollen Waldgebiet umsetzen“, so Helmut Beran, LBV-Geschäftsführer für den Bereich Naturschutz. Die Stadt ignoriere dabei, dass der VGH diesen Standort grundsätzlich für nicht realisierbar hält. Offenbar wolle die Stadt Teublitz noch schnell Fakten schaffen, bevor das neue Landesentwicklungsprogramm vom Landtag beschlossen werde.

Klarer Appell des 
LBV: „Flächenzerstörung stoppen“

Der LBV finde es überaus irritierend, dass die Stadt Teublitz das Urteil des VGH völlig ignoriere und aktuell in Online-Portalen immer noch ein Gewerbegebiet vermarkte dessen Flächen ihr gar nicht gehören. „Wir lehnen es weiterhin entschieden ab, sowohl einen Wald zu opfern, der eine wichtige Funktion für den Klima- und den Artenschutz hat, als auch Staatswaldallen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns gehört“, so Helmut Beran. Der klare Appell des LBV an den Landtag es es, die Flächenzerstörung zu stoppen und den Staatswald auch weiterhin nicht zu verkaufen: „Derartige Planungen gehören endgültig der Vergangenheit an.“
Der Teublitzer Stadtrat stimmte am vergangenen Donnerstag mit großer Mehrheit für die Weiterführungen der Planungen. Für den LBV absolut unverständlich. „Die Erschließung würde einen zusätzlich schweren Eingriff in das angrenzende wertvolle Weihergebiet und hohe Folgekosten nach sich ziehen“, meint Beran.
Nach Informationen des LBV konnte die Stadt Teublitz vor Gericht zwar viele unverbindliche Anfragen, aber keine ernsthaften Interessenten für eine Gewerbeansiedlung vorweisen. Lediglich Betreiber von Autobahnrasthöfen hätten offenbar besonderes Interesse.
(Quelle: Pressemitteilung LBV Bayern/ Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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