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Gewürzmischung bringt Inder in Erklärungsnot

Das verdächtige Pulver auf der Waage. Foto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

13. Februar 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Füssen / Nesselwang. – Am vergangenen Sonntag (11.2.2024) hat die Bundespolizei eine indische Fahrgemeinschaft am Grenztunnel Füssen ertappt. Der Fahrer hatte versucht, zwei Landsleute ohne gültige Dokumente über die Grenze zu bringen. In einem Handschuh fand die Polizei dann ein auf den ersten Blick sehr verdächtiges braunes Pulver.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Sonntag (11. Januar) hat die Bundespolizei eine indische Fahrgemeinschaft am Grenztunnel Füssen (BAB 7) ertappt. Der Fahrer hatte versucht, zwei Landsleute ohne gültige Dokumente über die Grenze zu bringen. Im Fahrzeug der Inder fanden die Beamten außerdem eine verdächtige Substanz sowie eine Machete.

Kemptener Bundespolizisten stoppten in den frühen Morgenstunden auf dem Pendlerparkplatz Nesselwang einen in Italien zugelassenen Pkw, der mit drei indischen Staatsangehörigen besetzt war. Die Fahrgemeinschaft befand sich eigenen Angaben zufolge auf dem Weg zu einem zweitägigen Freundschaftsbesuch in Reutlingen. Der 34-jährige Fahrer legte zur Kontrolle seinen gültigen indischen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel vor. Die beiden 35 und 36 Jahre alten Mitfahrer führten zwar gültige Reisepässe mit, jedoch waren ihre italienischen Aufenthaltstitel bereits seit Monaten abgelaufen.

Die Beamten fanden bei der anschließenden Durchsuchung des Kofferraumes zwei Handschuhe. In einem befand sich eine Tüte mit etwa 60 Gramm bräunlichem Pulver und einem Metalllöffel. Außerdem entdeckten die Polizisten unter der Kofferraumabdeckung eine Machete mit einer Klingenlänge von 35 Zentimetern in der dazugehörigen Scheide. Da die Machete nicht zugriffsbereit transportiert wurde und der Besitz erlaubt ist, gab es aus polizeilicher Sicht hieran nichts zu beanstanden. Der Fahrer arbeitet sogar nachweislich als Metzger, so begründete er auch das Mitführen des Messers. Auch bei der verdächtigen Substanz konnte letztlich Entwarnung gegeben werden. Zwar schlug ein erster Drogenschnelltest auf Opiate an, der anschließende Drogensubstanztest jedoch nicht. Einige Recherchen und Befragungen später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mitbringsel um die indische Gewürzmischung Garam Masala handelte.

Die Bundespolizisten zeigten den Fahrer, der eine Sicherheitsleistung von 500 Euro hinterlegen musste, wegen versuchten Einschleusens von Ausländern sowie die beiden Mitfahrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an und verweigerten ihnen schließlich die Einreise.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

 

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