Rosenheim – Die Stadt Rosenheim stellt im Frühjahr wieder Großcontainer für die Entsorgung von Grüngut bereit. Von 16. bis 28. März können Bürger Gartenabfälle an sieben Wertstoffinseln im Stadtgebiet abgeben. Bestimmte Pflanzen – etwa aus der Gattung Prunus – müssen jedoch weiterhin direkt beim Wertstoffhof Rosenheim als Quarantänematerial entsorgt werden.
Auch dieses Frühjahr stellt die Stadt Rosenheim wieder große Container zur Sammlung von Grüngut auf. Standorten sind:
- Wertstoffinsel Lortzingstraße
- Wertstoffinsel Pürstlingstraße
- Wertstoffinsel Hochfellnstraße
- Wertstoffinsel Turnerweg
- Wertstoffinsel Gärtnerstraße
- Sportplatz Pang
- Wertstoffinsel Traberhofstraße/Kaltwiesstraße
Die Entsorgung ist auf haushaltsübliche Mengen beschränkt. Eine Nutzung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.
Bestimmte Pflanzen müssen als Quarantänematerial zum Wertstoffhof – illegale Ablagerung von Grüngut kann Bußgeld kosten
Gehölze der Gattung Prunus wie zum Beispiel Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer dürfen wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers nicht mehr in die bereitgestellten Container entsorgt werden. Stattdessen müssen diese Pflanzen am Wertstoffhof als sogenanntes „Quarantänematerial“ (bitte vor Ort darauf hinweisen) kostenfrei abgegeben werden.
Auch direkt zum Wertstoffhof gebracht werden müssen vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und invasive Arten wie zum Beispiel den Riesen-Bärenklau, die Beifuß-Ambrosia und den Japanischen Staudenknöterich.
Die Stadt bittet darum, kein Grüngut illegal an Straßen abzulagern. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.rosenheim.de/buergerservice/ver-und-entsorgung/gruengutabfaelle oder telefonisch beim Umwelt- und Grünflächenamt unter 08031 – 365-1681.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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