München / Oberbayern – Die Wirtschaft in Bayern kritisiert, dass die Ampel-Parteien die zunächst guten Vorschläge zur Gas- und Strompreisbremse im parlamentarischen Verfahren mit restriktiven Vorgaben gerade für energieintensive Unternehmen „verschlimmbessert“ hätten. „Das vom Bundesrat und vom Bundestag verabschiedete Gesetz hat stellenweise nur noch sehr wenig mit den Ideen der Gaspreiskommission sowie dem ursprünglichen Gesetzesentwurf zu tun“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).
„Der Bund hatte unkomplizierte und flächendeckende Hilfen für die Wirtschaft versprochen, leider legt das nun beschlossene Gesetz gerade Industriebetrieben mit sehr hohem Energiebedarf die Daumenschrauben an und sorgt für Frust bei den Unternehmen, die nicht wissen, wie sie die hohen Energiepreise finanzieren sollen“, kritisiert der BIHK-Chef. „Die extrem komplizierten Regelungen mit einer drohenden Bürokratieflut und die unverhältnismäßigen, gar planwirtschaftlichen, Eingriffe in die Unternehmensführung werden dazu führen, dass viele Unternehmen vielmehr auf die Hilfen verzichten werden und stattdessen ihre Produktion am Wirtschaftsstandort Deutschland noch weiter zurückfahren“, warnt Gößl. „Statt einfacher Hilfen gibt es jetzt viel zu viele Bedingungen mit einem Wust an Regeln.“
Das Gesetz zur Gaspreisbremse sehe beispielsweise vor, dass für Betriebe ab einer staatlichen Unterstützung von 25 Millionen Euro ein gestuftes Boni-Verbot für Mitglieder der Geschäftsleitung und von Aufsichtsorganen sowie ein Dividendenverbot gelte. Bei Hilfen über mehr als 50 Millionen Euro solle eine Auszahlung im Unternehmen ganz verboten sein. Zudem seien Unternehmen, die bei den Gaskosten Entlastungen von mehr als zwei Millionen Euro erhalten, zu einer Standortgarantie verpflichtet. Der BIHK sieht die Gefahr, dass solche Regelungen nach hinten losgehen könnten und in vielen Fällen nicht zur Standortsicherung
beitragen, sondern das Gegenteil bewirken werden.
Gößl kritisiert außerdem die geplante Erlösabschöpfung, die zur Finanzierung der Hilfen im Gesetz zur Strompreisbremse vorgesehen sind. „Die Bundesregierung erweist mit diesem Mittel der Energiewende und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien einen Bärendienst. Wenn die Erzeuger von erneuerbarem Strom große Teile ihres Gewinns, der durch das Merit-Ordner-Prinzip entsteht, an den Staat abtreten müssen, verhindert dringend nötige Investitionen im großen Maße und lähmt die Energiewende hierzulande. Ein herber Rückschlag und völlig kontraproduktiv, denn wir wollen doch genau das Gegenteil erreichen.“
(Quelle Pressemitteilung IHK für München und Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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