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Handwerker-Wucher für Terrassenreinigung

Staubsauger in aktion

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

14. Juli 2022

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Raubling / Landkreis Rosenheim – 2000 Euro für eine Terrassenreinigung mittels Dampfstrahler! Eine 82-jährige Rentnerin aus Raubling ist Opfer eines dreisten Haustürgeschäfts mit zwei Handwerkern geworden.

Die beiden Männer im Alter von 44 und 38 Jahren klingelten am Wohnhaus der Seniorin und priesen verschiedene Dienstleistungen ihres mobilen Hausmeisterservices zu vermeintlich günstigen Konditionen an. Als die Bewohnerin Interesse an einer vorgeschlagenen Terrassenreinigung zeigte, überredeten die beiden Männer die ältere Dame zur sofortigen Zahlung von 2.000 Euro in bar für Säuberungsarbeiten mit einem Dampfstrahler, welchen sie von ihrem Pick-up-Wagen mit der Aufschrift Hausmeisterservice abgeladen hatten.
Als die gutgläubige Seniorin um eine Rechnung oder Quittung bat, wurde ihr dies mit der Aussage verwehrt, dass es sich um eine besonders günstige, rechnungsfreie Dienstleistung handle. Auf den dreisten Wucher aufmerksam wurde erst die Schwiegertochter der Dame, die abends zufällig zu Besuch kam und den Vorfall der Polizei meldete.
Als die beiden unseriösen Handwerker am nächsten Tag noch einmal zum Haus zurückkehrten, um weitere Arbeiten an der Terrasse durchzuführen, konnten sie von Beamten der Polizeiinspektion Brannenburg dort aufgegriffen werden. Wie weitere Ermittlungen ergaben, sind die aus dem Raum München und Augsburg stammenden Täter bereits mehrfach wegen Wucher- und Betrugsstraftaten aufgefallen.
Da noch von anderen Taten auszugehen ist, werden mögliche weitere Opfer und Zeugen gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Brannenburg unter Telefon 08034/90680 oder jeder anderen örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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