Region – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamt Rosenheim führte in der vergangenen Woche eine großangelegte Sonderprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Schwerpunkt der risikoorientierten Kontrollen waren Unternehmen in den Landkreisen Miesbach, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau und Starnberg.
An den Maßnahmen beteiligten sich, laut Hauptzollamt Rosenheim, insgesamt 67 Zöllnerinnen und Zöllner von den Standorten Rosenheim, Traunstein und Weilheim. Unterstützt wurden die Prüfungen durch Beamte aus Italien und Österreich im Rahmen der European Labour Authority (ELA).
Insgesamt wurden 106 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In 22 Fällen kontrollierten die Zöllner Geschäftsunterlagen direkt vor Ort. In einem Friseurbetrieb im Landkreis Starnberg leitete das Hauptzollamt ein Bußgeldverfahren ein, da Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten wurden.
Kontrolliert wurden unter anderem Unternehmen auf Baustellen, in Gaststätten, Kosmetik- und Friseurbetrieben sowie Speditionsunternehmen. „Bei allen Prüfungen handelte es sich um Präventivmaßnahmen, die zu einer Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit beitragen und das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung stärken sollen“, so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Vereinbarungen, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Zusätzlich gelten branchenbezogene Mindestlöhne, beispielsweise in der Pflege, Gebäudereinigung sowie im Dachdecker-, Elektro- und Malerhandwerk.
In 24 Sachverhalten ergaben sich Anhaltspunkte für weitere Prüfungen, unter anderem zur Einhaltung des Mindestlohns und zur möglichen unerlaubten Ausländerbeschäftigung. Dabei dienen die vor Ort gesammelten Aussagen der Beschäftigten als Grundlage für vertiefte Prüfungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Die weiteren Prüfungen umfassen die Analyse verschiedener Unterlagen, um Art, Umfang, Dauer und Entgelt der Beschäftigungsverhältnisse zu ermitteln. Der ZOLL arbeitet hierfür eng mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung zusammen.
Häufige Verstöße betreffen falsche Angaben von Beschäftigten als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige sowie unvollständige oder nicht geführte Stundenaufzeichnungen, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild Hauptzollamt Rosenheim)


0 Kommentare