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Hauptzollamt Rosenheim zum Weltverbrauchertag

Zollschranke. Symbolfoto re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. März 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim / Bayern – Am heutigen Samstag, 15. März, ist Weltverbrauchertag. Das Hauptzollamt Rosenheim erklärt, warum zum Schutz der Verbraucher bei Kontrollen so genau hingesehen wird:

Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch im Binnenland statt. Die Zöllnerinnen und Zöllner der vier Zollämter im Bezirks des Hauptzollamts Rosenheim sowie der beiden Kontrolleinheiten für Verkehrswege sind sich daher ganz klar bewusst, welche große Verantwortung sie für den Verbraucherschutz tragen. Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben.
„Erst kürzlich haben wir dazu berichtet, wie wir beim Zollamt Bad
Reichenhall-Autobahn bei der Einfuhrkontrolle fast 1,8 Tonnen Fluorid-Gase ohne ausreichende Sicherung und ohne Zollanmeldung in einem LKW entdeckt haben.“, so Pressesprecherin Marion Dirscherl. Stellt sich heraus, dass Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, zieht der ZOLL sie aus dem Verkehr, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete
Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet. Gerade vermeintlich harmlose Waren, wie beispielsweise Gesundheitstee, können für die Verbraucher aufgrund
möglicherweise gefährdender Inhaltsstoffe sogar eher gesundheitsschädlich sein.

„Versteckte Gefahr für Gesundheit und Leben“

Gibt es beispielsweise keine Bedienungs- oder Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache oder bestehen Anhaltspunkte, dass auch das vorgeschriebene CE-Kennzeichen nicht nur fehlt, sondern sogar gefälscht sein könnte, werden die Waren beschlagnahmt. Womit die Zöllnerinnen und Zöllner konfrontiert werden, ist
absolut vielfältig: Es tauchten bei einer Kontrolle Schnuller mit aufgedruckten Markenemblemen namhafter Automarken oder Bekleidungsmarken auf, die offenbar zu einem Spotpreis erworben worden waren. Bei einer anderen Kontrolle ging es um motorbetriebenes Werkzeug, bei welchem das Einsatzteam bei der Kontrolle des Reiseverkehrs seine Zweifel daran hatte, dass der echte Hersteller aufgedruckt war. Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. „Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen,
bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, folgert Dirscherl.

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