Rosenheim / Landkreis – Eine aktuelle Auswertung der IHK für München und Oberbayern hat ergeben, dass 2023 deutlich mehr oberbayerische Kommunen als im langjährigen Durchschnitt ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht haben. Während der Hebesatz in der Stadt Rosenheim seit vielen Jahren unverändert bei 400 Prozent liegt, haben im vergangenen Jahr vier der 46 Kommunen im Landkreis Rosenheim ihre Hebesätze nach oben geschraubt. Der IHK-Regionalausschuss Rosenheim nimmt das zum Anlass, weiter für Augenmaß und langfristige Zuverlässigkeit bei den Gewerbesteuerhebesätzen bei den Kommunen zu werben.
Der Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer im Landkreis von 337 Prozent liegt knapp unter dem oberbayerischen Durchschnitt von 339 Prozent. “Fakt ist, dass die finanziellen Engpässe in vielen Kommunen und auch im Landkreis an sich zunehmen. Als Folge drehen sich die Diskussionen in den Rathäusern und bei der Kommunalpolitik dann schnell um die Gewerbesteuer”, sagt Andreas Bensegger, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Rosenheim. “Ich kann verstehen, dass die Verantwortlichen in den Kommunen für die nötigen Investitionen, zum Beispiel in die Bildung oder die Infrastruktur, nach mehr Geld suchen.” Er gibt jedoch zu bedenken: “Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt den Unternehmen ohnehin wenig Spielraum. Ihre Liquidität brauchen sie für Zukunftsinvestitionen und Innovationen. Jede zusätzliche Belastung, jede weitere Steuererhöhung kommt jetzt zur Unzeit und wäre ein zusätzlicher Standortnachteil für die Unternehmen. Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich, denn nur starke und finanziell gut ausgestattete Betriebe garantieren langfristig sichere Steuereinnahmen. Das gilt übrigens auch für das gesellschaftliche Engagement der Betriebe vor Ort in der Region: Steigen die Hebesätze, bleibt den Firmen weniger Geld, mit dem sie zum Beispiel als Sponsoren die heimischen Vereine unterstützen oder Spenden ermöglichen können.”
Die IHK kritisiert zudem, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten. Auch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 dürfe zu keinen höheren Belastungen der Wirtschaft führen, fordert die IHK. Die Kommunen im Landkreis müssten ihre Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestalten, damit den Unternehmen in der Gesamtbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer keine neuen Nachteile erwachsen.
Nach der Corona-Krise mit deutlichen Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen lag das Aufkommen in der Stadt Rosenheim mit 64 Millionen Euro um 82 Prozent über dem Niveau von 2019, im Landkreis waren es 200 Millionen Euro (plus 42 Prozent). Von der angegebenen Summe führen die Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab, im vergangenen Jahr waren das für Stadt und Landkreis 23 Millionen Euro. Die Netto Gewerbesteuereinnahmen (nach Abzug der Umlage) standen 2023 in der Stadt für 47 Prozent und im Landkreis für 42 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen. Im Vergleich der Jahre 2013 und 2023 hatte es in der Stadt keine Änderung beim Hebesatz gegeben. Im Landkreis erhöhten im Zehnjahres-Vergleich 19 Kommune ihre Hebesätze, eine Senkung hatte es nicht gegeben.
München ist Spitzenreiter in Oberbayern
Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb 2023 die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Es folgen die Gemeinden Berglern und Wartenberg im Landkreis Erding mit jeweils 450 Prozent sowie die beiden kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim mit jeweils 400 Prozent. Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 240 Prozent riefen wie in den Vorjahren die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) auf. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Der Landkreis in Oberbayern mit den im Durchschnitt seine Gemeinden höchsten Hebesätzen ist Erding (363 Prozent).
Grundlage der IHK-Auswertung sind die Daten (Stand: 31.12.2023) zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen, die regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht werden.
(Quelle: Pressemitteilung IHK für München und Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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