Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Heute beginnt die Fledermausschutzzeit

Viele Fledermaeuse haengen an der Decke einer Hoehle

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. Oktober 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Landkreis / Bayern / Deutschland – Am heutigen 1. Oktober beginnt die Fledermausschutzzeit. Damit tritt wieder Bundesnaturschutzgesetz Paragraph 39 Abs.6 in Kraft. Dies bedeutet, dass es bis zum 31. März nicht gestattet ist,  Höhlen und andere eventuelle Bewohnungen der Fledermäuse zu betreten. 

Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Kleine Hufeisennase oder Großes Mausohr – so außergewöhnlich wie ihre Namen sind auch die Tiere selbst. Immerhin sind sie die einzigen Säugetiere, die fliegen können. Leider sind von allen 25 bei uns heimischen Fledermausarten alle vom Aussterben bedroht.
Zu ihrem Schutz gibt es die Fledermausschutzzeit. Da die Fledermäuse im Winter kaum noch Nahrung draußen in der Kälte finden, ziehen sie sich bspw. in Höhlen zurück, um dort den Winter zu überstehen. Dabei reduzieren sie ihren Stoffwechsel auf ein Minimum.
Weckt oder stört man die kleinen Flatterer während dieser Phase, kann das dazu führen, das sie dadurch so viel Energie verbrauchen, dass sie im Frühjahr dann nicht mehr zu Kräften kommen und sterben.
Der genaue Wortlaut des betreffenden Paragraphen lautet: „Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche„. Mit diesem Gesetz werden neben den Fledermäusen natürlich auch noch viele andere Tiere geschützt, die sich ebenfalls in den kalten Monaten in Höhlen und ähnliches zurückziehen.

Verbot gilt auch für
Geocaching

Das Verbot gilt übrigens auch für das aktuell beliebte Geocaching, bei dem man mittels Smartphone oder einem GPS-Gerät anhand von Koordinaten nach „Schätzen“ sucht. Diese „Schätze“ werden natürlich auch mal gerne in Höhlen versteckt. Sollte derjenige, der ihn dort versteckt hat, diesen nicht während dieses Zeitraums selbst deaktivieren oder ein Verbot aussprechen, liegt es an den Suchern, diese Orte unbedingt zu meiden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfot re)

Und hier noch ein Basteltipp für unsere kleinen Leser, gefunden auf YouTube: eine Sockenfledermaus. Auch schon mal gut für Halloween:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.