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Hilfen für die regionale Wirtschaft

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

10. Dezember 2021

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Landkreis – Forderung nach weiteren Hilfen für die regionale Wirtschaft: Landräte und Oberbürgermeister der Region Rosenheim wenden sich erneut an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

 

Ende November haben sich die Landräte und Oberbürgermeister der Hotspotregionen in Südostoberbayern mit einem Schreiben an den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt. Darin forderten sie eine Ausweitung der Corona-Hilfen für die vom regionalen Hotspot-Lockdown betroffenen Regionen. Dieser bis dato unbeantworteten Forderung folgt nun ein zweiter gemeinsamer Brief.
Auf Initiative von Mühldorfs Landrat Max Heimerl wenden sich die Landräte der Landkreise Mühldorf, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Rosenheim sowie der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim nun erneut an den Staatsminister. Grund ist die Ankündigung der Staatsregierung, Schausteller mit einem Unternehmerlohn zu unterstützen. Diese Maßnahme begrüßen die Landräte sowie der Oberbürgermeister ausdrücklich. Darüber hinaus sei aber auch eine Kompensation bzw. Hilfestellung für die Betriebe notwendig, die jetzt in den regionalen Lockdown geschickt wurden.
„Der Unternehmerlohn für die Schausteller finanziert sich aus dem Härtefallfonds und wird additiv zu den Überbrückungshilfen III und IV ausbezahlt. Wie uns aus unseren vielen Gesprächen mit der regionalen Wirtschaft und auch von Branchenverbänden versichert wurde, greifen die aktuellen Überbrückungshilfen des Bundes bei den Lockdown-Maßnahmen nicht in Gänze“, heißt es in dem Schreiben. Die Landräte und der Oberbürgermeister bitten deshalb den Staatsminister zu prüfen, ob analog zur Hilfe für Schausteller auch die Betriebe im Lockdown zusätzlich Anspruch auf einen anteiligen Unternehmerlohn für die Zeit haben, in der sie im regionalen Lockdown verharren mussten.
Diese Leistung könne eventuell auf die einzelnen Tage im Lockdown heruntergerechnet werden, analog zur Abwicklung der Oktoberhilfe aus dem vergangenen Jahr, und sollte ebenfalls wie bei den Schaustellern additiv zu den Überbrückungshilfen erfolgen.

„Wir sind der festen Überzeugung, dass wir hier ein Signal für unsere Betriebe setzen müssen, die sich solidarisch gezeigt haben und in den regionalen Hotspots in den Lockdown gegangen sind. Das umfasst in erster Linie die Gastronomie und die Hotelbranche“, so die Landräte und der Oberbürgermeister.

„Solidarität ist
keine Einbahnstraße“

„Solidarität ist keine Einbahnstraße“, untermauert Landrat Otto Lederer, „wenn insbesondere in der Lockdown-Phase ganze Branchen besondere Opfer bringen mussten, dann dürfen wir diese Betriebe nicht im Regen stehen lassen, sondern sollten alles daransetzen, sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim)

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