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Hochsaison für Böllerschmuggler: Bundespolizei Selb zieht am Wochenende neun Täter aus dem Verkehr

Viele Feuerwerks-Raketen auf dem Boden

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

23. Dezember 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Selb / Landkreis Wunsiedel – Mit Blick auf Silvester steigt wieder die Einfuhr erlaubnispflichtiger Pyrotechnik von Tschechien nach Deutschland – und damit auch die Kontrollen der Bundespolizei. Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizeiinspektion Selb insgesamt neun Personen fest, die versuchten, illegale Böller nach Deutschland zu schmuggeln.

Bereits am Samstag (20.12.2025) kontrollierten die Beamten einen 21-jährigen Slowaken aus Jena und einen 18-jährigen Deutschen aus dem Raum Delitzsch, die mehrere Packungen DUM-DUM-Böller über den ehemaligen Grenzübergang schmuggelten. Kurz darauf wurde ein 20-jähriger Deutscher aus dem Raum Offenbach (Hessen) überprüft: In seinem Gepäck fanden die Fahnder eine Dose Gummibärchen, einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker und 40 DUM-DUM-Böller.
Am Sonntag (21.12.2025) gegen 16 Uhr entdeckte eine Streife im Einreisezug von Eger nach Marktredwitz zwei junge Ukrainer (20 und 23 Jahre), die auf einem grenznahen Markt zwei Packungen Böller gekauft hatten.

Den Höhepunkt bildete ein Quartett aus dem Raum Kitzingen: Vier Deutsche im Alter von 17 bis 19 Jahren hatten den Kofferraum ihres Fahrzeugs mit Böllern aller Art gefüllt. Die beschlagnahmte Pyrotechnik war überwiegend den Kategorien F3 oder F4 – und damit erlaubnispflichtig – zuzuordnen. Einige als F2 deklarierte Böller enthielten Blitzknallgas und waren in Deutschland verboten.

Die Bundespolizei stellte die Böller sicher. Gegen die Betroffenen wird wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Zusätzlich muss der Verursacher die Kosten für die Vernichtung der verbotenen Pyrotechnik tragen. Für die THC-Gummibärchen und den Elektroschocker muss sich der Mann aus Offenbach zudem nach dem Waffengesetz und dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis verantworten.

Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt eindringlich vor der Einfuhr nicht zugelassener Böller. Neben rechtlichen Konsequenzen bergen diese auch ein erhebliches Risiko für die eigene Sicherheit, da sie oft unkontrolliert abbrennen und nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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