Rosenheim – Am 15. Januar 2026 ist in Rosenheim die Hundesteuer für das laufende Jahr zu zahlen. Sie beträgt 60 Euro pro Hund und 400 Euro für Kampfhunde.
Wer einen Hund über vier Monate im Stadtgebiet hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Pflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene, zugelaufene oder in Pflege gehaltene Hunde. Nach der Anmeldung erhalten die Hunde eine Hundemarke.
Formulare zur Anmeldung oder Abmeldung stehen online bereit:
- Anmeldung/Abmeldung: rosenheim.de/buergerservice/steuern-abgaben
- SEPA-Lastschriftmandat: rosenheim.de/zahlungsarten
Die An- oder Abmeldung kann schriftlich, per Fax (365-2008), per Mail (steuern@rosenheim.de) oder persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus, Zimmer 007, erfolgen. Telefonische Auskünfte gibt es während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Freitag 08:00–12:00 Uhr, Donnerstag 14:00–17:00 Uhr, unter 365-1245.
Derzeit sind rund 2.000 Hunde in Rosenheim gemeldet.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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