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Hundesteuer in Rosenheim wird am 15. Januar fällig

Hund. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. Januar 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Am 15. Januar 2026 ist in Rosenheim die Hundesteuer für das laufende Jahr zu zahlen. Sie beträgt 60 Euro pro Hund und 400 Euro für Kampfhunde.

Wer einen Hund über vier Monate im Stadtgebiet hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Pflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene, zugelaufene oder in Pflege gehaltene Hunde. Nach der Anmeldung erhalten die Hunde eine Hundemarke.

Formulare zur Anmeldung oder Abmeldung stehen online bereit:

Die An- oder Abmeldung kann schriftlich, per Fax (365-2008), per Mail (steuern@rosenheim.de) oder persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus, Zimmer 007, erfolgen. Telefonische Auskünfte gibt es während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Freitag 08:00–12:00 Uhr, Donnerstag 14:00–17:00 Uhr, unter 365-1245.
Derzeit sind rund 2.000 Hunde in Rosenheim gemeldet.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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