München / Bayern / Deutschland – Künstliche Intelligenz (KI) wird in der deutschen Wirtschaft zunehmend genutzt, jedoch hauptsächlich von großen Unternehmen. Kleine Unternehmen zögern immer noch, KI einzusetzen. Dies zeigt eine Ifo-Kurzexpertise, im Auftrag des IHK für München und Oberbayern.
Etwa 12 Prozent der deutschen Unternehmen nutzten 2023 mindestens eine Spielart von KI, heißt es im ifo-Papier. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich auf Rang 7, hinter Ländern wie den Spitzenreitern Dänemark, Finnland, Luxemburg und Belgien (jeweils 14 Prozent), aber weit vor vielen anderen EU-Staaten wie Irland (8 Prozent) und Frankreich (6 Prozent). Dabei spielt die Firmengröße eine Rolle: Ein Drittel der großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern setzen in Deutschland KI ein, bei kleinen Unternehmen ist es nur jedes Zehnte.
Deutsche Unternehmen setzen KI vor allem bei IT-Sicherheit, Marketing, Produktion und Controlling ein. Dabei kommen vor allem Text- und Datenanalysen sowie Automatisierungen in der Produktion zum Zuge. Trotz des Potenzials für mehr Effizienz zögern viele Unternehmen. Betriebe, die noch keine KI einsetzen, nennen als Hauptgründe fehlende Expertise (72 Prozent), Schwierigkeiten, die KI nahtlos in bestehende Geschäftsprozesse zu integrieren (54 Prozent), sowie Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Lage (51 Prozent) und des Datenschutzes (48 Prozent).
„KI-Nutzung eine unserer größten Zukunftshoffnungen“
„Die breite KI-Nutzung in den Betrieben ist eine unserer größten Zukunftshoffnungen. Mit KI können Unternehmen auf lange Sicht fehlende Arbeitskräfte kompensieren und Effizienzgewinne erreichen. KI kann dafür sorgen, dass unser Wohlstandsniveau trotz des demografischen Wandels erhalten bleibt“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. „Umso wichtiger ist es, dass wir den KI-Einsatz beschleunigen und nicht weiter ausbremsen. Dazu brauchen die Unternehmen vor allem rechtliche Klarheit. Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht darf es keine zusätzlichen Belastungen geben. Im Gegenteil, es muss eine praxisgerechte Einpassung in die vielen bestehenden Regularien wie die DSGVO, den Data Act oder die EU-Maschinenverordnung erfolgen, um Unsicherheiten und Doppelbelastungen der Betriebe zu vermeiden.“
(Quelle: Pressemitteilung IHK München und Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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